Der Familiennachzug eritreischer Flüchtlinge zieht sich oft über viele Jahre hin. Ein neues Gutachten zeigt, dass die nachträgliche Beschaffung von Dokumenten aus Eritrea, die deutsche Behörden einfordern, häufig an unzumutbare Bedingungen geknüpft ist. Im Auswärtigen Amt scheint nun endlich Bewegung in die Sache zu kommen.
Dass die deutschen Behörden Dokumente zum Nachweis von Identität und familiärer Bindung verlangen, die die Familien nicht haben, ist eines der zentralen Probleme beim Familiennachzug und trifft ganz besonders Familien aus Ostafrika. Eritreische Angehörige sind meist schon in die Nachbarländer geflohen, weil sie in der deutschen Auslandsvertretung in Asmara (Eritrea) keinen Familiennachzug beantragen können. Die legale Ausreise aus Eritrea ist kaum möglich, offiziell gilt das Verlassen des ostafrikanischen Staates als »Verrat am Vaterland«. Bei der Visumsbeantragung verlangen die deutschen Behörden dann aber, dass die Geflohenen aus dem Ausland über die eritreischen Botschaften und unter Beauftragung Dritter Dokumente aus Eritrea beschaffen. Das ist aus verschiedenen Gründen schwierig.
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