848.000 Gabuner sind heute, 16.11.2024, aufgerufen, in einem Referendum über den Verfassungsentwurf des Landes abzustimmen. Die Wahllokale öffnen um 7 Uhr und schließen um 18 Uhr. Der zur Abstimmung stehende Text sieht die Einführung eines präsidentiellen Systems vor und löst damit das seit Jahrzehnten bestehende semi-parlamentarische System ab. Der Entwurf sieht eine Präsidentschaft mit einer Amtszeit von sieben Jahren vor, die nur einmal wiederholt werden kann. Für eine Kandidatur bei den Präsidentschaftswahlen müssen die Bewerber zwischen 35 und 70 Jahre alt sein.
Die Regierung hat zwei bezahlte Feiertage, Donnerstag und Freitag, eingeräumt, damit die Bürger zu ihren jeweiligen Wahllokalen anreisen können. Da das Referendum während der Schulzeit und in der Regenzeit stattfindet, sollen diese Maßnahmen die Wahlbeteiligung fördern.
Eine lebhafte Kampagne
Laut RFI begann die Kampagne zunächst schleppend, gewann jedoch mit der Zeit an Dynamik. Zehn Tage lang reisten die Befürworter des Verfassungsentwurfs durchs Land. Premierminister Raymond Ndong Sima besuchte dabei unter anderem Port-Gentil und Franceville, die Hochburgen der Familie Bongo. Die Befürworter argumentieren, dass die neue Verfassung, wenn sie angenommen wird, den Machtwechsel sichern wird, indem sie die Amtszeiten strikt begrenzt. Zudem würde das präsidentielle System dem Staatsoberhaupt mehr Handlungsspielraum geben. Fast alle Akteure der Übergangsregierung unterstützen den Text, mit der Aussicht, ihn später an einigen Punkten anzupassen.
Brice Clotaire Oligui Nguema wies Vorwürfe zurück, es handele sich um eine maßgeschneiderte Verfassung. Er bezeichnete sie als „Ausdruck des Willens des gabunischen Volkes“, der durch einen inklusiven und transparenten Prozess entwickelt wurde. Der Entwurf basiert auf den Empfehlungen des Nationalen Dialogs vom April, die von den Übergangsbehörden ergänzt wurden. Einige Bestimmungen, etwa zur Wählbarkeit, zum Landrecht und zur Nachfolge an der Staatsspitze, werden als Reaktion auf die als exzessiv wahrgenommenen Praktiken der Bongo-Ära gesehen. Dennoch zielt der Entwurf auf ein gestärktes präsidentielles System ab.
Starke Online-Präsenz des „Nein“-Lagers
Das Lager der Gegner setzte vor allem auf die sozialen Medien, um seine Botschaft zu verbreiten, obwohl auch einige Kundgebungen stattfanden. Angeführt von Persönlichkeiten wie Pierre Claver Maganga Moussavou (ehemaliger Vizepräsident), Albert Ondo Ossa (Präsidentschaftskandidat bei den letzten Wahlen) und Alain Claude Bilie-By-Nze (letzter Premierminister unter Ali Bongo), kritisieren die Gegner die neuen Wählbarkeitskriterien, die einige politische Akteure ausschließen könnten. Sie lehnen außerdem ein präsidentielles System ohne Premierminister und ein Parlament ohne Misstrauensrecht ab. Ihrer Meinung nach dient der Text dazu, eine Art Monarchie im Gabun zu etablieren. Gewerkschaftsführer wie Jean-Rémy Yama und Marcel Libama von Dynamique unitaire riefen ebenfalls zur Ablehnung des Entwurfs auf.
Der Präsident wäre nach der neuen Verfassung der alleinige Inhaber der Exekutivgewalt, unterstützt von zwei Vizepräsidenten, von denen einer die Regierungsarbeit koordiniert. Das Amt des Premierministers würde abgeschafft. Minister wären nicht dem Parlament, sondern ausschließlich dem Staatsoberhaupt gegenüber verantwortlich.
Der Präsident könnte das Parlament während seiner Amtszeit einmal auflösen, jedoch nicht in den ersten 24 Monaten der Legislaturperiode. Eine Anklage gegen ihn wegen Hochverrats oder Eidbruchs wäre nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament möglich. Der Justizapparat bliebe unabhängig, jedoch würde der Präsident den Obersten Justizrat leiten.
Die Begrenzung der Amtszeit auf maximal zwei siebenjährige Amtsperioden ist unveränderlich. Ebenso ist es dem Ehepartner oder den Nachkommen des Präsidenten verboten, für das Amt zu kandidieren – eine deutliche Anspielung auf die jüngere Geschichte des Landes.
Die Anforderungen an die Wählbarkeit zur Präsidentschaft wurden intensiv diskutiert: Kandidaten müssen von gabunischen Eltern abstammen, von denen mindestens ein Elternteil ebenfalls in Gabun geboren wurde. Auch der Ehepartner muss gabunischer Staatsbürger sein und mindestens einen gabunischen Elternteil haben.
Die Verfassung definiert die Amtssprache als Französisch. Der 17. August bleibt Nationalfeiertag, ergänzt um einen „Tag der Befreiung“ am 30. August. Die Ehe wird als Verbindung zwischen zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts definiert, eine Regelung, die nicht geändert werden kann.
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