Libyen/Seenotrettung auf dem Mittelmeer: Erklärungen der Menschenrechtsbeauftragten

Libyen/Seenotrettung auf dem Mittelmeer: Erklärungen der MenschenrechtsbeauftragtenZur Seenotrettung auf dem Mittelmeer erklärte Luise Amtsberg, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, heute (29.07.): „Libyen hat eine Such- und Rettungszone (SAR-Zone) erklärt, in der es rechtlich verpflichtet ist, Menschen vor dem Ertrinken zu retten. Allerdings zeigt das Agieren der libyschen Küstenwache immer wieder, dass Libyen dieses Mandat nicht menschenrechtskonform ausführt. Wiederholt werden das internationale Recht und die Menschenrechte auf See und an Land verletzt. Die libysche Küstenwache ist deshalb kein verlässlicher Partner für die Europäische Union.

Uns allen muss zudem klar sein, was passiert, wenn gerettete Menschen nach Libyen zurückgezogen werden: In den dortigen Detention Centers sind sie regelmäßig Folter, Versklavung und sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Die Bundesregierung setzt sich daher für eine Abschaffung dieses Systems der Menschenverachtung ein, das in einem direkten Zusammenhang mit den Aktivitäten der libyschen Küstenwache steht.

Eine Kooperation mit der libyschen Küstenwache ist somit aus menschenrechtlicher Sicht nicht vertretbar. Auch deshalb hat die Bundesregierung bereits die deutsche Beteiligung am IRINI-Mandat dahingehend angepasst, dass die Unterstützung der libyschen Küstenwache aus dem Mandat gestrichen wurde. Ein wichtiger und richtiger Schritt, dem sich auch die Europäische Union anschließen sollte.

Darüber hinaus ist es zentral, dass die Bundesregierung ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllt, und sich für eine europäisch getragene und staatlich koordinierte Seenotrettung einsetzt. Bis dieses Ziel erfüllt ist, müssen wir die zivile Seenotrettung unterstützen und uns der Kriminalisierung von Seenotrettungs-NGOs und Geflüchteten entgegenstellen.

Gleichzeitig braucht es eine faire Verantwortungsteilung bezüglich der ankommenden Menschen in der EU, um die stark beanspruchten Anrainerstaaten zu entlasten. Auch deshalb haben wir uns zur Weiterentwicklung des Malta-Mechanismus im Koalitionsvertrag bekannt. Ein Europa der gemeinsamen Werte erfordert ein gemeinschaftliches Handeln, um diese Werte zu verteidigen – auch und gerade an unseren Außengrenzen. Die Gespräche mit Libyen und der Berliner Prozess zur Beilegung der Konflikte in Libyen müssen intensiv fortgeführt werden, mit dem vernehmlichen Ziel, den bestehenden Zuständen in den Lagern ein Ende zu setzen. Die neue Bundesregierung bleibt einer wertegeleiteten und menschenrechtskonformen Außen- und Flüchtlingspolitik verpflichtet.“ (AA)