Senegal liefert Deutschen, mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra (JaN)“, an Deutschland aus

Senegal liefert Deutschen, mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra (JaN)", an Deutschland aus
Symbolbild, ©The Digital Way/Pixabay

Aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Bundesanwaltschaft wurde am 6. Mai 2021 der deutsche Staatsangehörige Marius A. vom Senegal zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland überstellt und bei seiner Einreise am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen. Rechtsgrundlage hierfür ist ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 2020. Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Marius A. war zumindest in der Zeit von Oktober 2013 bis März 2014 Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra (JaN)“. Um sich dieser Organisation anzuschließen, reiste er im Oktober 2013 von Deutschland aus über die Türkei nach Syrien. Dort ließ er sich in der Nutzung von Schusswaffen ausbilden und beteiligte sich für die JaN an Kampfhandlungen. Im Januar 2014 nahm der Beschuldigte in der Türkei Gelder entgegen, die dazu dienten, seinen Aufenthalt bei der JaN oder die terroristischen Aktivitäten der Vereinigung zu finanzieren.

Der Beschuldigte wurde im September 2020 im Senegal festgenommen und befand sich dort bis zu seiner Überstellung in die Bundesrepublik Deutschland in Auslieferungshaft. Der Beschuldigte wird dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird. (GBA)