In Hamburg sind inzwischen 19.500 Geflüchtete aus der Ukraine registriert. Einige von ihnen kommen aus Drittstaaten, haben also keine ukrainische Staatsbürgerschaft. Nun sollen Studierende aus der Ukraine ihr Studium in Hamburg fortsetzen können – auch wenn sie aus einem Drittstaat kommen.
Die Innenbehörde stellt den nicht-ukrainischen Studierenden ab sofort ein vorläufiges Aufenthaltsrecht aus – das teilte deren Sprecher Frank Reschreiter auf Nachfrage dem Hamburg Journal und NDR 90,3 mit. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass sie in der Ukraine tatsächlich studiert haben und erklären, dass sie auch in Hamburg ein Studium aufnehmen wollen.
HIER der Beitrag auf NDR.