Anhaltendes Schweigen kaum zu rechtfertigen: Bundesregierung muss systematische Gewalt nach Wahlen in Tansania klar verurteilen

Anhaltendes Schweigen kaum zu rechtfertigen: Bundesregierung muss systematische Gewalt nach Wahlen in Tansania klar verurteilen

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) zeigt sich tief besorgt über das anhaltende Schweigen der deutschen Bundesregierung zu den massiven Menschenrechtsverletzungen nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen in Tansania am 29. Oktober. Trotz zahlreicher dokumentierter Übergriffe, tödlicher Gewalt durch Sicherheitskräfte und Hinweisen auf mögliche Massengräber hat Berlin bis heute weder Mitgefühl noch Solidarität ausgedrückt, geschweige denn eine klare Verurteilung veröffentlicht.

„Die Berichte sind erschütternd und erfordern eine sofortige Reaktion der internationalen Gemeinschaft“, betont Laura Mahler, GfbV-Referentin für Subsahara-Afrika. „Die systematische Gewalt gegen die Zivilbevölkerung darf nicht ignoriert werden.“ Unabhängige Recherchen internationaler Medien und Menschenrechtsorganisationen belegen, dass Polizei und bewaffnete Gruppen gezielt auf unbewaffnete Demonstrierende geschossen haben. Laut einer CNN-Investigation bestätigen Videos und Augenzeugenberichte überfüllte Leichenhallen in Dar es Salaam und Mwanza, während Satellitenbilder auf frisch ausgehobene Massengräber auf dem Kondo-Friedhof hindeuten. Unter den Opfern sind nach übereinstimmenden Berichten zahlreiche junge Menschen, darunter auch schwangere Frauen. Viele wurden beim Versuch zu fliehen von hinten erschossen.

Während das Europäische Parlament bereits Schritte unternimmt, die geplante Entwicklungsfinanzierung für 2026 angesichts massiver demokratischer Rückschritte auszusetzen, bleibt die deutsche Regierung untätig. „Dass Deutschland angesichts dieser dramatischen Lage schweigt, ist kaum zu rechtfertigen“, erklärt Mahler. „Ein öffentliches, klares Statement wäre ein wichtiges Signal an die Opfer, ihre Familien und die demokratische Zivilgesellschaft in Tansania.“ Die GfbV fordert die Bundesregierung auf, die Gewalt in Tansania öffentlich und unmissverständlich zu verurteilen und sich für eine unabhängige, internationale Untersuchung der Ereignisse einzusetzen.

„Bilaterale Kooperationen müssen an Rechtsstaatlichkeit gebunden werden – nicht an wirtschaftliche Interessen. Solange diese schweren Menschenrechtsverletzungen nicht aufgeklärt sind, darf es keine reguläre Zusammenarbeit zwischen den Regierungen Deutschlands und Tansanias geben. Wer jetzt schweigt, macht sich mitschuldig an der Normalisierung staatlicher Willkür“, so Mahler abschließend. (GfbV)