
Am 12. Juni 2026 ist das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft getreten – mit weitreichenden Änderungen bei den Prozessen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Als größte europäische Asylbehörde hat auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umfangreiche Anpassungsprozesse eingeführt. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
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