
Der Prozess gegen die ehemalige First Lady Gabuns, Sylvia Bongo, und ihren Sohn, Noureddin Bongo Valentin, wurde am Montag, dem 10. November, vor einem Sonderstrafgericht eröffnet. Da beide sich weigerten, nach Libreville zu kommen, werden sie in Abwesenheit verurteilt. Am ersten Verhandlungstag begann das Gericht, sich mit den schwerwiegenden Vorwürfen der Veruntreuung öffentlicher Gelder zu befassen, berichtet RFI.
Nach einem langen juristischen Streit entschied das Sonderstrafgericht schließlich, die Angeklagten in zwei Phasen zu beurteilen. Die erste Phase betrifft Sylvia Bongo Ondimba, ihren Sohn Noureddin Bongo Valentin und Mohamed Ali Saliou, den ehemaligen stellvertretenden Kabinettschef von Ex-Präsident Ali Bongo. Alle drei sind abwesend und werden daher in contumaciam (in Abwesenheit) verurteilt. Neun weitere Angeklagte – alle in Libreville anwesend – sollen am Mittwoch, dem 12. November, vor Gericht erscheinen.
Bei der Verlesung der Anklageschrift wurde das Ausmaß der angeblichen Veruntreuung öffentlicher Mittel detailliert aufgeführt. Nach Angaben des Gerichts sollen Noureddin Bongo Valentin, Mohamed Ali Saliou und Ian Ngoulou, Kabinettsdirektor von Noureddin Bongo, erhebliche sogenannte Erdöl-Boni von im Gabun ansässigen Unternehmen erhalten haben. Außerdem hätten sie vom Staatshaushalt hohe Bargeldbeträge kassiert. Diese hätten sich laut Staatsanwaltschaft auf Millionen, teils sogar auf Milliarden CFA-Franc belaufen.
Sie werden zudem wegen Geldwäsche verfolgt. Die astronomischen Summen sollen auf zahlreiche Bankkonten im In- und Ausland verteilt worden sein – ein komplexes Finanzkonstrukt, das angeblich zur Bereicherung der Familie diente. Die Familie Bongo soll heute über umfangreichen Immobilienbesitz verfügen. Sylvia Bongo wird vorgeworfen, sich diesen Besitz auf betrügerische Weise angeeignet zu haben. Sie muss sich daher auch wegen Urkundenfälschung und der Nutzung gefälschter Dokumente verantworten.
Nach Neubewertung mehrerer Anklagepunkte kam das Gericht zu dem Schluss, dass ausreichende Beweise für eine Prozessführung vorliegen. Auf dem sozialen Netzwerk X verteidigte sich Noureddin Bongo: „Ich habe niemals Erdöl-Boni erhalten. Man soll mir zeigen: Auf welchem Konto? Unter welcher Buchungszeile? Und in welcher Höhe? Ihr verurteilt mich in Abwesenheit, weder Zeugen noch Anwälte wurden angehört. Was für eine Maskerade!“