
Eine zuletzt in Mainz lebende Somalierin hatte sich gegen ihre Abschiebung in einem Eilantrag gewehrt. Das Mainzer Verwaltungsgericht hat den jetzt abgelehnt. Die 38-Jährige ist wegen Gewaltaufrufen bei TikTok aufgefallen.
Laut des Mainzer Verwaltungsgerichts können die Behörden die Somalierin jetzt abschieben. Die Richter nannten dafür zwei Gründe. Zum einen sei der Aufenthaltstitel der 38-Jährigen bereits im Juli abgelaufen. Die Frau habe keine Verlängerung beantragt. Auch ihren Eilantrag gegen die Abschiebung wertete das Gericht nicht als Antrag auf eine Verlängerung ihres Aufenthaltsrechts.
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