
Am Mittwoch wird im Bundestag über einen Antrag auf vollumfängliche Anerkennung des Genozids an Ovaherero und Nama abgestimmt: Diese Woche könnte Deutschland eine glaubwürdige Anerkennung der Verbrechen des imperialistischen Kaiserreichs leisten, in dessen Nachfolge der deutsche Staat zu stehen reklamiert. Vom Weltmeister des Mordens zum weithin respektierten Erinnerungsweltmeister könnte sich das Land am Mittwoch gar zum Wiedergutmachungsweltmeister mausern: Im Beisein von Ovaherero und Nama wird im Bundestag über die vollumfängliche Anerkennung des von 1904 bis 1908 in der Kolonie Südwestafrika exekutierten Völkermords abgestimmt.
Was für die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt ein Klacks sein dürfte, wäre für die Nachfahren der überlebenden indigenen Gemeinschaften, deren Zensus-Zahlen nicht zuletzt durch das Vernichtungsstreben der Deutschen vergleichbar mit jenen von mittleren Berliner Kiezen sind, eine Reparatur der Würde und ihrer Lebensgrundlagen. Dass dieses Unterfangen trotz – oder gar wegen – aller moralischer Überlegenheitsphantasien kein Leichtes wird, zeigt ein Blick in die jüngere Vergangenheit.
Verdrängung und Relativierung
Was bedeutet es, über historische Verantwortung zu sprechen, aber sowohl von der Tat als auch von den Opfern zu schweigen?
1989, kurz bevor Namibia nach über hundert Jahren Fremdherrschaft unabhängig wurde, erklärte der Bundestag eine „besondere Verantwortung Deutschlands für das Land und seine Bürger“ – die sich, ohne dass die Kolonialverbrechen auch nur erwähnt wurden, auf die Interessen der Nutznießer bezog: die deutschsprachige Siedlerminorität. Als Kanzler Helmut Kohl 1995 zu einem Staatsbesuch in der namibischen Republik weilte, vermied er den Kontakt mit den Nachfahren der Überlebenden des Völkermords. Stattdessen lud er ebenjene Minderheit zu einem eigenen Empfang ein, die große Teile des seinerzeit den indigenen Völkern geraubten Landes noch heute besitzt. Im Beisein des namibischen Präsidenten begrüßte er die Anwesenden auf Deutsch mit „Liebe Landsleute“. Mit Verweis auf die „besondere Verantwortung“ ging seither in irreführender Weise jede Bundesregierung hausieren.
Knapp ein weiteres Jahrzehnt später nahm Heidemarie Wieczorek-Zeul 2004 als Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Okakarara an einer Gedenkveranstaltung am Waterberg teil, wo hundert Jahre zuvor die Kämpfe zwischen den Ovaherero und der „Schutztruppe“ der Wendepunkt zum Völkermord waren. Den militärischen Auseinandersetzungen folgte der vom kommandierenden Generalleutnant Lothar von Trotha erlassene Vernichtungsbefehl, der die genozidale Absicht unmissverständlich dokumentiert. Den Tränen nah bat die Ministerin „um Vergebung unserer Schuld“. Ihre menschliche Geste wurde ihr in Deutschland indes als „weiblicher“ Gefühlsausbruch angelastet. Was sie damit jedoch wahrte, war die von Außenminister Fischer vorgegebene Maxime, dass es keine „entschädigungsrelevante Entschuldigung“ geben dürfe. Wie das Kokettieren mit einer „besonderen Verantwortung“ gilt diese Formel bis heute.
Auf dieser Klaviatur spielt auch das sogenannte „Versöhnungsabkommen“. 2015 räumte das deutsche Außenministerium ein, dass es in Südwestafrika einen Völkermord gegeben habe, jedoch nahm der relativierende Zusatz „aus heutiger Sicht“ dem Eingeständnis die Justiziabilität. Und letztendlich die Glaubwürdigkeit. Dass damit – wie alle anderen Massenvernichtungen vor Verabschiedung der Völkermord-Konvention der Vereinten Nationen – auch der Holocaust lediglich ein „Völkermord aus heutiger Sicht“ wäre, dürfte wohl kaum zum Repertoire der Staatsräson gehören.
Seither verhandelten Sonderbeauftragte beider Regierungen eine Gemeinsame Erklärung, seit 2021 paraphiert und im Kürzel als „Versöhnungsabkommen“ deklariert. Doch die Unterzeichnung durch die Außenminister fand nicht statt. Trotz Namibias Forderung widersetzt sich die deutsche Seite kategorisch, den Begriff „Reparationen“ in den Text aufzunehmen. Stattdessen wird eine „freiwillige Wiederaufbauhilfe“ von 1,05 Milliarden Euro über eine Laufzeit von 30 Jahren vereinbart. Weitere 50 Millionen werden für den deutsch-namibischen Austausch bereitgestellt. Angesichts der ähnlichen jährlichen Betriebskosten allein für das Humboldt Forum ist dies, freundlich formuliert, Völkerverständigung zum Spottpreis.
Wiedergutmachende Gerechtigkeit
Aus Sicht der betroffenen indigenen Gemeinschaften ist solche Versöhnung lediglich Verhöhnung. Die Nachfahrenverbände der Nama Traditional Leaders Association (NTLA) und der Ovaherero Traditional Authorities (OTA) streiten mit Bezug auf die UN-Resolution der Rechte indigener Völker und einen namibischen Parlamentsbeschluss für Mitspracherecht, denn: „Ohne uns ist gegen uns“. NTLA-Sprecherin und medico-Partnerin Sima Luipert konstatiert: „Mit der Gemeinsamen Erklärung will sich Deutschland von der Schuld der kolonialen Verbrechen reinwaschen. Doch solange wir nicht in die Verhandlungen einbezogen werden, solange es keine Anerkennung, keine Entschuldigung, keine Entschädigung gibt, ist der Genozid für uns nicht vorbei“. Im Januar 2023 klagte eine breite Allianz vor dem Obergericht in Windhoek auf Einstellung der bilateralen Verhandlungen als Verstoß gegen einen Parlamentsbeschluss. Das Verfahren ist immer noch anhängig. Nandi Mazeingo von der Ovaherero Genocide Foundation (OGF) unterstreicht, warum die medico-Partner:innen keinen Meter zurückweichen: „Wir schöpfen unsere Handlungsmacht aus der Weigerung zu verschwinden. Wenn die deutsche Regierung uns heute das Recht verweigert, mit uns zu sprechen, zeigt dies, dass wir in ihren Augen ein Volk sind, das nicht existiert.“
Demgegenüber schlägt der jüngste Bundestagsantrag als Resultat der Konversation zwischen OGF, NTLA, Parlamentarier:innen der Linksfraktion und dem Bündnis „Völkermord verjährt nicht“ ganz andere Töne an: Er fordert die Bundesregierung zu einer umfassenden Reparatur auf und rückt die Verhandlungsstühle zurecht. Er fordert „Reparationen statt Alimente“, wie Nama-Würdenträger Tim David Fredericks beschreibt. „Die Zerstörung war gegen ganze Völker und ihre kollektive Existenz in allen Lebensbereichen gerichtet, deshalb dürfen Entwicklungsprogramme, die von außen über Gemeinden verhängt werden, niemals fälschlicherweise als Reparationen verstanden werden. Kollektive Reparationen sollten mit den betroffenen Völkern entworfen und gestaltet werden.“ Der Antrag fordert die Abkehr vom Verhandlungsweg der Regierungen und den direkten Austausch mit den Betroffenen. Sämtliche geraubte Gebeine und Kulturgüter, die sich derzeit in deutschen Sammlungen befinden, gilt es zurückzugeben. Nicht zuletzt geht es auch um eine Garantie der Nichtwiederholung, deren „Nie wieder“ auch die Fortführung der Mechanismen kolonialer Enteignung und Exklusion verhindern soll, etwa durch Projekte für Naturschutz, Energie und Rohstoffe. Es bedarf keiner prophetischen Gabe um vorherzusagen, dass dieser Antrag keine Mehrheit finden wird.
Neuer Kolonialrevisionismus
Hatte die Ampelregierung im Koalitionsvertrag Ende 2021 noch die „Aussöhnung mit Namibia“ als „unverzichtbare Aufgabe“ benannt und beschämte Töne anklingen lassen, wird Namibia im Koalitionsvertrag des vergangenen Jahres gar nicht erst erwähnt. Wo zuvor die koloniale Amnesie als Abwehrstrategie triumphiert hatte, gehen die rechten Kulturkämpfer nun in den Angriffsmodus über: Kulturstaatsminister Weimer diffamiert das Ansinnen, die Kolonialverbrechen neben dem Nationalsozialismus und der DDR als dritten Pfeiler der Erinnerungskultur zu setzen, als Relativierung des Holocaust.
In einer Streitschrift mit dem Titel „Angriff auf den Westen“ malt die Konrad-Adenauer-Stiftung eine „postkoloniale Bedrohung“ an die Wand. Während der Kolonialismus sinngemäß ein „tief aus der argumentativen Mottenkiste geholtes Totschlagargument von afrikanischen Autokraten“ sei, betont die Streitschrift, dass es den Sklavenhandel nicht erst seit dem Kolonialismus gegeben habe. Rhetorischen Anschluss findet dies nicht zuletzt bei der AfD, die den Tatbestand des Völkermords leugnet und gar die koloniale Grausamkeit zur technologiebringenden Befreiung des Kontinentes von der „arabischen Sklaverei“ verkehrt. Der Wind scheint sie geradewegs aus „Südwest“ herüber zu wehen, wo sich hochrangige AfD-Politiker sehr wohl und heimisch fühlen. Unlängst nutzte einer dieser auf „Dienstreise“ zur demonstrativen öffentlichen Kranzniederlegung im Gedenken an „Schutztruppler“.
Wir sollten uns nichts vormachen: Es ist nicht gut bestellt um diesen Antrag. Die anwesenden Delegationen der Ovaherero und Nama sind darauf gefasst. Sie kennen Deutschland nicht erst seit 1945. Seit Generationen wissen sie: die koloniale Mentalität des Herrenmenschentums ist mit dem Ende formaler Kolonialherrschaft keinesfalls überwunden. Es feiert fröhliche Urständ. Genau deshalb ist ein Antrag, wie er am Mittwoch im Bundestag eingebracht wird, und die Debatte darüber dringend nötig.
An der Seite der Nachfahren der Völkermord-Opfer unterstützt medico die Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen in Namibia dort und hier. Denn die Vergangenheit ist nicht vergangen.
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