Migrationspolitik: Der nächste EU-Haushalt – und was er für die migrationspolitische Zusammenarbeit mit Afrika bedeutet

Die Diskussionen rund um den Mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2028–2034 nehmen an Fahrt auf. Der Migrationszusammenarbeit mit Afrika könnte dieser Haushalt eine neue Form geben. Entsteht eine tatsächliche Partnerschaft oder lediglich neue Konditionalität unter anderem Namen?

Alle sieben Jahre verhandelt die Europäische Union ihren nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Die Beziehungen zwischen Afrika und der EU bestimmt dieser Langzeithaushalt stärker als die meisten Gipfeltreffen zusammengenommen. Der MFR 2028–2034, der sich derzeit in Verhandlung befindet, finanziert als Teil der Arbeit der EU auch ihr auswärtiges Handeln, die Entwicklungszusammenarbeit und immer mehr das Migrationsmanagement. Für den Europäischen Auswärtigen Dienst stellt der kommende MFR einen geopolitischen Wendepunkt dar. Wenngleich die Verhandlungen ein interner Prozess der EU und ihrer Mitgliedstaaten sind, wirkt sich die Umsetzung des MFR weit über die Union hinaus aus und ist für ihre externen Partner entscheidend. Für afrikanische Regierungen steht viel auf dem Spiel. So entstehen derzeit Vorschläge, die Entwicklungsfinanzierung enger an die migrationspolitische Zusammenarbeit zu koppeln, einschließlich Grenzsicherung und Rückführungen.

Was sich ändern wird

Die Europäische Kommission schlägt das neue Finanzierungsinstrument „Europa in der Welt“ mit einer Mittelausstattung von 200,3 Milliarden Euro vor, eine Aufstockung gegenüber den jetzigen 110 Milliarden Euro. Zu Teilen ist diese Erhöhung jedoch durch das Zusammenführen derzeit getrennter Fonds bedingt, darunter humanitäre Hilfe und die Unterstützung der Ukraine; der Zuwachs fällt also geringer aus, als es den Anschein hat. Doch der für Subsahara- Afrika vorgesehene Anteil der Finanzmittel soll von 30 Prozent auf 22 Prozent sinken, da sich zugleich die Anteile für die Ukraine und die Europäische Nachbarschaft erhöhen. Ein weiterer Vorschlag umfasst Kredite und Mischfinanzierung, was einkommensschwächere und fragile Staaten benachteiligen könnte, da sie finanzielle Risiken am wenigsten tragen können.

Am schnellsten wächst der Bereich der Migrationskontrolle

Die Ausgaben für die Bereiche Migration, Grenzen, innere Sicherheit und innenpolitische Angelegenheiten sollen sich ungefähr verdreifachen, auf etwa 81 Milliarden Euro. Der Etat für Frontex soll auf 11,9 Milliarden Euro verdoppelt werden, und das Budget der Asylagentur der Europäischen Union um 80 Prozent ansteigen. In Verbindung mit Finanzmitteln für Drittstaaten diskutieren die Verhandlungsführer:innen derzeit auch migrationspolitische Konditionalitäten, wobei der genaue Wortlaut noch nicht feststeht. EU-Mittel, die an andere Länder zur Migrationskontrolle fließen, werden zunehmend als sicherheits- und geopolitischer Beitrag behandelt, und nicht als Gegenstand von Entwicklungspolitik.

Das Dilemma der Konditionalität, Rückführungszentren und fortgesetzte Auslagerung

Am heftigsten umstritten ist der Vorschlag migrationspolitischer Konditionalität, also entwicklungspolitische Finanzmittel von der Kooperation bei Rückführungen, Rückübernahmen und Grenzkontrollen abhängig zu machen. Für die EU würde das die Zusammenarbeit zwar besser kalkulierbar machen, doch gleichzeitig könnte ein solches Vorgehen afrikanische Staaten von tatsächlichen Partnern zu Instrumenten der EU-Grenzpolitik herabstufen. Als sich Experten des Netzwerks der Progressive Migration Group (PMG) im Mai 2026 in Addis Ababa trafen, warnten sie, dass ein alleiniger Fokus auf Abschreckung weder wirksam noch nachhaltig sei; der jetzigen Kooperation zwischen der EU und Afrika mangele es noch immer an einer wahrhaftigen und umfassenden Migrationspolitik, fest verankert in den Menschenrechten und der Mobilität von Arbeitnehmer:innen.

Das Migrations- und Asylpaket der EU trat im Juni 2026 in Kraft, gemeinsam mit einer Rückführungsverordnung, nach der Mitgliedstaaten abgelehnte Asylbewerber:innen bis zu 24 Monate lang in Abschiebehaft halten und sie in Rückführungszentren in Drittstaaten überstellen dürfen. Zu den etwa zwölf afrikanischen Staaten, die als potenzielle Standorte dieser Zentren dienen sollen, gehören Uganda, Ruanda und Mauretanien. Das Migrations- und Asylpaket umzusetzen und die entsprechenden Regelungen zu finanzieren, soll innerhalb des MFR in die Mittelzuweisung für den Bereich Inneres eingegliedert werden. Für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union ist nun die entscheidende Frage, ob eine glaubwürdige, durch Entwicklungsfinanzierung gestützte Partnerschaft als Grundlage für die Verhandlungen zu Rückführungszentren und Rückübernahmeabkommen dient – oder ob Letztere als Bedingungen für finanzielle Hilfen auferlegt werden.

Erkenntnisse aus der Praxis

Die Gespräche der PMG-Expert:innen haben erneut einen Widerspruch verdeutlicht: Obwohl die Arbeitsmigration aus Afrika nach Europa zunimmt, mangelt es nach wie vor an legalen Migrationswegen; mit etwa 300 unterschiedlichen legalen Migrationswegen innerhalb der 27 EU-Mitgliedstaaten sind diese zudem unübersichtlich. Dass nun konkrete Ziele bezüglich der Mobilität von Arbeitnehmer:innen aus dem MFR-Entwurf entfernt wurden, hat zusätzliche Ungewissheit ob des weiteren Engagements seitens der EU erzeugt.

Für eine ausgewogene, bewahrenswerte Partnerschaft

  • Wichtig für politische Entscheidungsträger:innen in Afrika:
    Obgleich es sich bei den Verhandlungen des MFR um einen rein internen EU-Prozess handelt, verfügen afrikanische Regierungen über ein knappes Zeitfenster von etwa 12 bis 18 Monaten, bis die Strukturen des MFR verbindlich entschieden sind, die entsprechenden Vorschriften 2027 folgen und dann ab Januar 2028 umgesetzt werden. Innerhalb dieses Verhandlungsfensters ist es maßgeblich, die jeweiligen nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten wie auch das Europäische Parlament zu konsultieren, und nicht allein die Institutionen der EU.
  • Durch eine abgestimmte afrikanische Position – mit den Schwerpunkten Planbarkeit, Beteiligung und einer rechtebasierten Zusammenarbeit – könnte die Partnerschaft mit der EU im Bereich der Entwicklung verankert bleiben, statt auf kurzfristig ausgerichtete Migrationskontrolle. Eine derart abgestimmte Stellungnahme, idealerweise bei der Afrikanischen Union und regionalen Verbänden gebündelt, würde eine größere Wirkung erzielen, als wenn afrikanische Staaten einzeln aktiv würden.
  • Konkret sollte hierbei betont werden: a) Für fragile Staaten sind Planbarkeit und nicht-rückzahlbare Finanzierung von größerer Bedeutung als übergreifende Haushaltsaufstockungen und b) Bei der Migrationszusammenarbeit muss größeres Gewicht auf legale Migrationswege und Ausbildungspartnerschaften gelegt werden, statt sich auf Rückführungen und Grenzschutz zu versteifen.

Der MFR 2028–2034 wird die EU-Afrika- Beziehungen für die nächsten zehn Jahre bestimmen. Ob damit ein Modell verfestigt wird, das von sicherheitspolitischen Erwägungen getrieben ist und auf Transaktionalismus beruht oder ob eine glaubwürdige entwicklungspolitische Partnerschaft gefördert wird, hängt von den aktuellen Entscheidungen ab, während dieser Haushalt noch verhandelt wird. (Friedrich Ebert Stiftung)