Marokko: Aktivistin Zineb Kharroubi verurteilt – Justiz geht weiter gegen GenZ-212-Bewegung vor

Symbolbild, KI-generiert

Ein Gericht in Casablanca hat die Aktivistin Zineb Kharroubi zu sechs Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 5.000 Dirham (rund 460 Euro) verurteilt. Die 29-Jährige ist eine der jüngsten Personen, gegen die im Zusammenhang mit der Protestbewegung GenZ 212 vorgegangen wird. Seit Ende 2025 häufen sich in Marokko Prozesse und Festnahmen gegen mutmaßliche Teilnehmer und Unterstützer der Bewegung.

Kharroubi war wegen Beiträgen in sozialen Netzwerken angeklagt. Das Urteil erging nach einem Verfahren, das nach ihrer Festnahme im Februar eingeleitet worden war.

Festnahme bei der Einreise nach Marokko

Nach Angaben ihres Anwalts El Hassan Essonni liegt die verhängte Strafe unter dem gesetzlichen Höchstmaß. Dennoch zeigte sich die Verteidigung überrascht über den Schuldspruch und vertrat die Auffassung, dass die Beweislage keinen Schuldspruch rechtfertige. Während die Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung plädierte, forderte die Verteidigung einen Freispruch.

Zineb Kharroubi war am 12. Februar 2026 bei ihrer Ankunft am Flughafen Marrakesch-Menara festgenommen worden, als sie für einen Familienbesuch nach Marokko zurückkehrte. Anschließend wurde sie nach Casablanca gebracht und dort den Ermittlungsbehörden sowie später der Staatsanwaltschaft vorgeführt. Anlass der Anklage waren mehrere Instagram-Beiträge, in denen zu einer Kundgebung vor der marokkanischen Botschaft in Paris aufgerufen worden war.

Anklage wegen Aufrufs zu Straftaten

Die Demonstration stand im Zusammenhang mit der Bewegung GenZ 212, die im Herbst 2025 entstand und zahlreiche Proteste in verschiedenen marokkanischen Städten organisierte. Einige dieser Kundgebungen gingen in gewaltsame Ausschreitungen und Zusammenstöße mit Sicherheitskräften über.

Die Justiz wirft Kharroubi vor, über digitale Plattformen zur Begehung von Straftaten angestiftet zu haben. Grundlage der Anklage sind Bestimmungen des marokkanischen Strafgesetzbuchs, die öffentliche Aufrufe zu Straftaten unter Strafe stellen. Ihr drohten ursprünglich zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft sowie eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Dirham (etwa 9.350 Euro). Das Gericht verhängte schließlich eine Bewährungsstrafe und eine deutlich geringere Geldbuße.

Zahlreiche Verfahren seit Ende 2025

Der Fall reiht sich in eine Vielzahl von Verfahren ein, die nach den Protesten der GenZ-212-Bewegung eingeleitet wurden. Seit Ende 2025 beschäftigen zahlreiche Gerichte Verfahren gegen Demonstranten und Unterstützer der Bewegung.

Nach Angaben der Marokkanischen Vereinigung für Menschenrechte (AMDH) wurden seit Beginn der Proteste rund 5.700 Menschen festgenommen. Etwa 2.100 von ihnen sollen sich weiterhin in Haft befinden, während Hunderte weitere noch auf ihren Prozess warten.

Hohe Haftstrafen in mehreren Städten

In mehreren Städten wurden bereits umfangreiche Urteile gesprochen. In Agadir erhielten 17 Angeklagte wegen ihrer Beteiligung an den Ereignissen in Aït Amira Freiheitsstrafen zwischen drei und 15 Jahren. In weiteren Verfahren derselben Region summierten sich die verhängten Strafen auf insgesamt 260 Jahre Haft. Auch in Tanger verhängten Gerichte Freiheitsstrafen mit einer Gesamtdauer von 168 Jahren. In Marrakesch standen 29 Angeklagte wegen der Ausschreitungen in Aït Ourir vor Gericht. Die Urteile reichten von vier Monaten bis zu fünf Jahren Haft, sechs Angeklagte wurden freigesprochen. Zusätzlich ordneten die Gerichte Geldstrafen und Schadenersatzzahlungen an.

Weitere Festnahmen

Nur wenige Tage nach der Festnahme Kharroubis wurde auch der Aktivist Mohammed Khalif in Casablanca verhaftet. Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten Ermittler Computer und weiteres technisches Material. Laut seinem Anwalt sollte er anschließend der Staatsanwaltschaft am Gericht erster Instanz in Aïn Sebaâ vorgeführt werden.

Die Justiz machte die konkreten Vorwürfe gegen ihn zunächst nicht öffentlich. GenZ 212 verurteilte die Festnahme in einer Erklärung in den sozialen Netzwerken. Menschenrechtsorganisationen kritisieren zudem, dass parallel laufende Verfahren vor verschiedenen Gerichten die Arbeit der Verteidigung erheblich erschwerten.

Bewegung entstand im Internet

Die AMDH berichtet außerdem von mehreren Fällen, in denen ihrer Ansicht nach rechtsstaatliche Verfahrensgarantien nicht eingehalten worden seien. Sie fordert die Freilassung der im Zusammenhang mit GenZ 212 Inhaftierten. Die marokkanische Staatsanwaltschaft betont dagegen, sämtliche Verfahren würden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften geführt.

Die Bewegung GenZ 212 entstand Ende September 2025 auf der Plattform Discord und gewann innerhalb kurzer Zeit mehrere Hunderttausend Unterstützer. Sie fordert unter anderem Verbesserungen im Gesundheits- und Bildungswesen sowie bessere Lebensbedingungen für junge Menschen. Auslöser der ersten Proteste war der Tod mehrerer Patientinnen in einem Krankenhaus in Agadir.

Justiz setzt Verfahren fort

Die Demonstrationen breiteten sich anschließend auf zahlreiche Städte des Landes aus. Als Reaktion kündigte die Regierung Investitionen in das Gesundheits- und Bildungswesen an, darunter neue Stellen, die Modernisierung von Krankenhäusern und den Bau weiterer Universitätskliniken. Trotz des Endes der Proteste dauern die juristischen Verfahren an. Betroffen sind sowohl Personen, die bei Demonstrationen festgenommen wurden, als auch Aktivisten, denen wegen ihrer Beiträge in sozialen Medien oder ihrer Unterstützung der Bewegung aus dem Ausland strafrechtliche Vorwürfe gemacht werden. (Quelle: afrik.com)