CAN 2025: Marokko verschärft Einreisebedingungen – elektronisches Visum für acht afrikanische Länder erforderlich

CAN 2025: Marokko verschärft Einreisebedingungen – elektronisches Visum für acht afrikanische Länder erforderlich

Die Organisation des Afrika-Cups der Nationen 2025 (CAN) sorgt bereits jetzt für lebhafte Diskussionen. Grund dafür sind neue Regelungen, die Marokko, das Gastgeberland, für die Einreise auf sein Staatsgebiet erlassen hat.

Im Vorfeld der CAN 2025 hat Marokko eine obligatorische elektronische Reisegenehmigung für Bürger aus acht afrikanischen Ländern eingeführt. Diese temporäre Maßnahme betrifft Algerien, Burkina Faso, Kap Verde, Gabun, Niger, Senegal, Togo und Tunesien und soll den Besucherandrang während des sportlichen Großereignisses steuern. Besonders viel Aufmerksamkeit erregt dabei die Pflicht zum E-Visum für algerische Staatsangehörige.

Die Formalitäten müssen vorab entweder über die mobile App „YALLA“ oder das offizielle Regierungsportal erledigt werden – abhängig vom Reisezweck. Die Fluggesellschaft Royal Air Maroc hat die Einzelheiten dieser neuen Regelung in einer Mitteilung präzisiert.

Um die Anreise der Fans zur CAN 2025 zu erleichtern, hat der marokkanische Fußballverband (FRMF) die mobile App „YALLA“ entwickelt. Diese digitale Plattform bündelt alle erforderlichen Schritte, darunter die Ausstellung des elektronischen Tickets, die Beantragung der verpflichtenden Fan-ID und der offiziellen Reisegenehmigung.

Für Reisen, die nicht mit dem Turnier in Zusammenhang stehen – etwa zu touristischen, geschäftlichen oder familiären Zwecken – muss der Antrag über das Portal http://acces-maroc.ma mindestens 96 Stunden vor dem geplanten Abreisetermin gestellt werden. Royal Air Maroc erinnert daran, dass dieses Dokument sowohl beim Check-in als auch an den marokkanischen Grenzkontrollstellen vorgezeigt werden muss.

Ausnahmen und Kontrolle der elektronischen Reisegenehmigung
Von der Visumspflicht sind bestimmte Gruppen von Reisenden ausgenommen: Inhaber diplomatischer, dienstlicher, spezieller oder offizieller Pässe, Personen mit gültigem marokkanischem Aufenthaltstitel, Transitpassagiere, die den internationalen Bereich der Flughäfen nicht verlassen, Ehepartner marokkanischer Staatsbürger (gegen Vorlage einer Heiratsurkunde) sowie Reisende über 55 Jahre.

Alle Fluggesellschaften, einschließlich Royal Air Maroc, werden beim Boarding systematisch prüfen, ob eine gültige elektronische Reisegenehmigung vorliegt, um die Einhaltung der neuen Bestimmungen sicherzustellen. (Quelle: maghrebermergent.com)