Ob Olivenöl, Datteln oder Mandeln – tunesische Lebensmittel sollen noch sicherer werden. Deshalb haben das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), beides Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Projekt „Stärkung der Lebensmittelsicherheit und des Verbrauchschutzes in Tunesien“ gestartet. Insgesamt 5 Millionen Euro stellt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über 5 Jahre hierfür bereit. Das BMEL unterstützt durch seine beiden Behörden mit der notwendigen fachlichen Expertise.
Zum Auftakt kamen heute hochrangige Vertreterinnen und Vertreter deutscher und tunesischer Ministerien und Behörden zusammen. Der deutsche Botschafter, Peter Prügel, eröffnete die Veranstaltung. Unter Vorsitz des tunesischen Regierungschefs und Mitinitiators, Hichem Mechichi, sowie im Beisein von Dr. Maria Flachsbarth, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, und Hans-Joachim Fuchtel, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft sowie Mohamed Fadhel Kraiem, amtierender tunesischer Minister für Landwirtschaft, Wasserressourcen und Seefischerei, unterzeichneten das BfR und das tunesische Gesundheitsministerium die Durchführungsvereinbarung für das Vorhaben. „Der Aufbau eines funktionierenden Lebensmittelsicherheitssystems ist ein Meilenstein für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Tunesien“, sagte BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Es freut uns, dass wir Tunesien dabei mit der Expertise unseres Ressorts unterstützen können“, ergänzte sein Kollege BVL-Präsident Friedel Cramer.
Tunesien hat im Jahr 2019 ein neues Lebensmittelsicherheitsgesetz verabschiedet, das den Aufbau effektiver Risikoanalysestrukturen vorsieht. In dem gemeinsamen Projekt unterstützen BfR und BVL das nordafrikanische Land bei der Umsetzung vor Ort. Ziel ist es, die behördlichen Strukturen für Lebensmittelsicherheit und gesundheitlichen Verbraucherschutz in Tunesien zu stärken. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt und bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Neben dem regionalen Handel sind stabile behördliche Strukturen und internationale Standards auch für die zunehmend globaleren und komplexeren Warenketten bedeutsam.
Seit Beschluss des neuen Gesetzes hat Tunesien bereits eine nationale Behörde für Lebensmittelsicherheit (INSSPA) sowie eine nationale Agentur für Risikobewertung (ANCSEP/ANER) geschaffen. Beide sind dem tunesischen Gesundheitsministerium unterstellt. Als Facheinrichtungen des BMEL werden BfR und BVL die tunesischen Schwesterbehörden beraten und mit Fortbildungen unterstützen. Derzeit sind gemeinsame Aktivitäten im Bereich Politikberatung, Organisationsentwicklung sowie Trainingsprogramme für Fach- und Führungskräfte in Planung.
Es ist das erste Projekt, das auf der „Vereinbarung über die Einbindung von Einrichtungen des BMEL-Geschäftsbereichs in Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit“ basiert. Die Vereinbarung hat den Zweck, Fachkompetenzen von Einrichtungen des BMEL-Geschäftsbereichs gezielt in die Entwicklungszusammenarbeit des BMZ einzubinden. Damit fügt sich das Projekt in das Afrikakonzept des BMEL ein, das die Stärkung der Lebensmittelsicherheit für die Teilhabe Afrikas am regionalen und internationalen Handel als ein Ziel definiert. (BfR / BVL)