Gabun: Zentralgefängnis von Libreville ohne Wasser – Insassen sollen zahlen

Gabun: Zentralgefängnis von Libreville ohne Wasser – Insassen sollen zahlen
Das Zentralgefängnis von Libreville. Foto: SOS Prisonniers

Nach Angaben der NGO SOS Prisonniers hat das Zentralgefängnis von Libreville seit mehreren Wochen Wassermangel. Die Lage ist so ernst, dass die Gefängnisverwaltung, um Abhilfe zu schaffen, beschlossen hat, von den inhaftierten Häftlingen Geldbeträge zu verlangen, um Wasserkanister herbeizuschaffen. Widerspenstigen Häftlingen wird gedroht,  sie in Einzelhaft zu werfen.

Im Zentralgefängnis von Libreville, dem berüchtigten „Sans-Famille“, inhaftiert zu sein, ist wahrlich kein Vergnügen. Die NGO SOS Prisonniers gab am Donnerstag in einer Pressemitteilung bekannt, dass das Gefängnis in den letzten Tagen unter einem „beispiellosen Wasserstress“ leide. Alle Haftabteilungen seien von der kostbaren Flüssigkeit abgeschnitten. „Normalerweise verfügt die Haftanstalt über eine Wasserleitung, mit der jeder Abschnitt abwechselnd versorgt wird. Seitdem sich der Wassermangel jedoch verschärft hat, verlangt die Gefängnisverwaltung von den Häftlingen Beiträge, um Wasserkanister zu besorgen“, so die NGO.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Inhaftierten über keinerlei finanzielle Mittel verfügen, haben die Wärter die Höhe der „Beiträge“ je nach Haftabteilung gedeckelt. So variieren die Beiträge zwischen 15.000 FCFA (ca. 23 Euro) und 40.000 FCFA (ca. 60 Euro). Das Schlimmste dabei ist, so die NGO, dass „Gefangenen, die keine Beiträge zahlen können, damit gedroht wird, in Einzelhaft geschickt zu werden“.

Die NGO erklärte, sie habe sich am 19. Januar an den Direktor des Gefängnisses gewandt, um mehr Informationen zu erhalten, aber ihr Brief sei bis heute unbeantwortet geblieben.

„Selbst das Waschen im Gefängnis ist mittlerweile ein Luxus, der ausschließlich den wohlhabenden Gefangenen vorbehalten ist und denjenigen, deren Verwandte dort 20-Liter-Wasserkanister abgeben“. Die NGO, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte in Gefängnissen einsetzt, erklärt: „Inhaftierte müssen jederzeit Zugang zu ausreichendem Trinkwasser haben. Die Nichtversorgung mit diesem lebenswichtigen Bedürfnis kann eine Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung darstellen“.