Lesetipp/DIE ZEIT: Marokko – Urteil des Bundesgerichtshofs: Ein Königreich kann man nicht beleidigen

Lesetipp/DIE ZEIT: Marokko - Urteil des Bundesgerichtshofs: Ein Königreich kann man nicht beleidigen

Der Bundesgerichtshof weist Marokkos Klage gegen einen Bericht der ZEIT über die Spähsoftware Pegasus ab. Und stärkt den Schutz der Pressefreiheit. Wenn sich Prominente oder Politiker gegen Medienberichte wehren, ist das für deutsche Pressekammern Routine. Dass jedoch ein souveräner Staat als Kläger auftritt, weil er sich durch einen Artikel in seiner Ehre verletzt fühlt – das ist ein höchst ungewöhnlicher Fall.

Das Königreich Marokko hatte im Sommer 2021 diesen ungewöhnlichen Weg gewählt, um gegen die Berichterstattung von ZEIT und Süddeutscher Zeitung über die Spionagesoftware Pegasus vorzugehen. Nun ist Marokko damit vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe auch in letzter Instanz gescheitert. Zuvor hatten das Hamburger Landgericht und in einer Berufungsverhandlung das Hanseatische Oberlandesgericht die Klagen Marokkos als unbegründet abgewiesen.