Marokko: Aktivistin der „Gen Z 212“ aus der Diaspora festgenommen und angeklagt

Marokko: Aktivistin der „Gen Z 212“ aus der Diaspora festgenommen und angeklagt
Symbolbild

In Marokko steht derzeit eine Aktivistin der „Gen Z 212“ vor Gericht. Zineb El Kharroubi weist eine Besonderheit auf: Sie engagierte sich in Frankreich, als Ende 2025 im Königreich eine Protestbewegung ausbrach. Bei ihrer Ankunft am 12. Februar am Flughafen von Marrakesch wurde sie festgenommen. Die marokkanische Justiz wirft ihr bestimmte Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken vor. Sie wurde unter richterliche Aufsicht gestellt und wegen „Anstiftung zur Begehung von Straftaten im Internet“ angeklagt, berichtet RFI.

Angehörige der 28-jährigen Marokkanerin waren zur Gerichtsverhandlung erschienen, um sie zu unterstützen. Sie verstehen nicht wirklich, was ihr konkret vorgeworfen wird. Die von der Justiz ins Visier genommenen Veröffentlichungen seien keine Aufrufe zur Gewalt, versichert einer von ihnen. „Sie hat lediglich die Parolen weiterverbreitet, mit denen zu Kundgebungen in Frankreich aufgerufen wurde“, sagt er.

Damals, zwischen Ende September und Anfang Oktober 2025, erlebte Marokko eine bislang beispiellose Protestbewegung. Die „Gen Z 212“ forderte bei friedlichen Demonstrationen mehr öffentliche Investitionen in Gesundheit und Bildung. Das Kollektiv verlangte ein neues Entwicklungsmodell für das Königreich.

In diesem Kontext kam es in einigen Regionen des Landes zu Gewaltausbrüchen. In der Nähe von Agadir, in Oujda, aber auch in Marrakesch und anderen Städten lieferten sich Demonstrierende und Sicherheitskräfte Auseinandersetzungen. Dabei kamen drei Menschen ums Leben, mehrere Hundert wurden verletzt.

Vier Monate später ist das Justizverfahren weiterhin im Gange. Während einige Demonstrierende derzeit in der Berufung verurteilt werden, werden andere von der Justiz eingeholt. So auch Zineb El Kharroubi, die erste Aktivistin der „Gen Z 212“ aus der Diaspora, gegen die in Marokko ermittelt wird. Zineb lebt und arbeitet in Paris. Ihr droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.