
Schließung fiel mit Frist für die Anfechtung der Wahlergebnisse zusammen: Die sambischen Behörden haben am 24. August 2026 plötzlich und ohne glaubwürdige Erklärung die Gerichte geschlossen. Dadurch wurde faktisch verhindert, dass Rechtsmittel gegen die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl vom 13. August eingelegt werden konnten, erklärte Human Rights Watch (HRW) heute. Die Behörden sollten die unverzügliche Wiederöffnung der Gerichte ermöglichen.
Die sambische Polizei erklärte, die Schließungen seien eine „nachrichtendienstlich gestützte Präventivmaßnahme“, ohne nähere Einzelheiten zu nennen. In einer Mitteilung des obersten Verwaltungsbeamten der Justiz an die Gerichtsmitarbeiter, die Human Rights Watch einsehen konnte, hieß es, die Gerichtsgebäude seien „aus Sicherheitsgründen“ geschlossen worden. Weitere Anweisungen zur Wiederöffnung der Gerichte würden „zu gegebener Zeit erteilt, sobald die Situation unter Kontrolle ist“. Die Schließung der Gerichte fiel genau mit dem Ablauf der Frist zusammen, innerhalb derer die Erklärung des amtierenden Präsidenten Hakainde Hichilema zum Wahlsieger gerichtlich angefochten werden konnte.
„Die Gerichte spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz der in der sambischen Verfassung garantierten Rechte und bei der Beilegung von Wahlstreitigkeiten“, sagte Allan Ngari, Direktor für politische Interessenvertretung in Afrika bei Human Rights Watch. „Maßnahmen, die der Opposition faktisch den entscheidenden Zugang zu den Gerichten verwehren, um die Durchführung und Gültigkeit der Präsidentschaftswahl anzufechten, sind ein schwerer Schlag für die Rechtspflege, die Transparenz und ein ordnungsgemäßes Verfahren in Sambia.“
Nach Artikel 103 der sambischen Verfassung müssen Klagen gegen Wahlergebnisse innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse eingereicht werden. Kläger können beim Verfassungsgericht die Annullierung der Wahl des erklärten Siegers beantragen, wenn sie der Auffassung sind, dass die betreffende Person nicht rechtmäßig gewählt wurde oder dass eine Bestimmung der Verfassung oder eines anderen Gesetzes über Präsidentschaftswahlen nicht eingehalten wurde.
Die sambische Wahlkommission erklärte Präsident Hichilema am 18. August zum Sieger. Nach dem offiziellen Ergebnis erhielt er 60,7 Prozent der Stimmen, sein Gegenkandidat Brian Mundubile 38 Prozent. Nach der Bekanntgabe sprach Mundubile von „schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten, Unstimmigkeiten und Umständen im Zusammenhang mit der Durchführung der Wahl sowie der Auszählung, Übermittlung und Bekanntgabe der Ergebnisse“ und kündigte an, das Wahlergebnis gerichtlich anzufechten.
Nach der Bekanntgabe der Ergebnisse am 18. August war der 24. August der letzte Tag, an dem eine Klage gegen das Ergebnis der Präsidentschaftswahl fristgerecht hätte eingereicht werden können.
Die Schließung der Gerichte unter diesen Umständen gibt nach Ansicht von Human Rights Watch Anlass zu ernsthaften Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Rechtspflege in Sambia.
Ein Anwalt berichtete Human Rights Watch, er sei am Morgen des 24. August am Obersten Gericht in Lusaka eingetroffen und habe festgestellt, dass das Gelände von schwer bewaffneten Polizeibeamten abgesperrt worden war. Diese hätten ihn aufgefordert, das Gelände zu verlassen.
In einer von sieben sambischen zivilgesellschaftlichen Organisationen unterzeichneten Erklärung hieß es, die landesweite Abriegelung der Gerichtsgebäude und die vollständige Einstellung des Justizbetriebs hätten den Sambiern ihr verfassungsmäßiges Recht genommen, eine Wahlanfechtung einzureichen und gerichtlich prüfen zu lassen. Die Organisationen erklärten: „Das Recht auf Zugang zu den Gerichten ist bedeutungslos, wenn die Gerichte genau in dem Moment geschlossen werden können, in dem die Bürger sie am dringendsten benötigen.“
Auch die Law Association of Zambia äußerte in einer Medienmitteilung Bedenken darüber, dass die Behörden abgesehen von dem Schreiben an die Justizmitarbeiter keinerlei Erklärung oder Rechtfertigung für die Schließung der Gerichte geliefert hätten. All dies verstärke den Verdacht, dass der eigentliche Grund für die Schließung darin bestanden habe, betroffene Parteien daran zu hindern, die Wahlergebnisse anzufechten, erklärte Human Rights Watch.
Nach internationalem Menschenrecht ist Sambia verpflichtet, die Unabhängigkeit seiner Gerichte zu gewährleisten. Die Justiz muss frei von „unangemessenen Einflüssen, Anreizen, Druck, Drohungen oder Eingriffen“ sein. Das internationale Menschenrecht verpflichtet Sambia außerdem dazu, wirksame Rechtsbehelfe bei Menschenrechtsverletzungen zu gewährleisten. Voraussetzung dafür ist ein tatsächlicher Zugang zur Justiz, einschließlich des Zugangs zu den Gerichten.
„Sicherheitsmaßnahmen, die die Gerichte betreffen, sollten unbedingt notwendig, verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sein und gleichzeitig den Zugang für dringende Eingaben gewährleisten“, sagte Ngari. „Niemandem sollte ein wirksamer Rechtsbehelf verweigert werden, weil die Gerichte während einer verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Einreichungsfrist nicht zugänglich waren. Ein tatsächlicher Zugang zu einer unabhängigen Justiz ist von entscheidender Bedeutung für das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Wahlprozess und die Rechtsstaatlichkeit in Sambia.“ (HRW)