Die Bundesregierung hat ein neues Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen. Damit soll es möglich sein, bereits nach fünf, statt nach bisher acht Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Bei „besonderen Integrationsleistungen“, wenn also gute Sprachkenntnisse vorgewiesen werden, sich ehrenamtlich engagiert oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf unter Beweis gestellt werden, auch schon nach drei Jahren. Die bisherige Staatsbürgerschaft darf mit Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts behalten werden: Deutschland stimmt damit der doppelten Staatsangehörigkeit zu.
Dr. Pierrette Herzberger-Fofana MdEP: „Bundesregierung muss die Anerkennung ausländischer Berufs-, Schul- oder Studienabschlüsse vorantreiben“ weiterlesen