Visum für Frankreich: Studierende aus Guinea müssen eine Unterkunft bei einer Person gleichen Geschlechts nachweisen

Studierende aus Guinea, die an französischen Universitäten zugelassen wurden, kritisieren eine neue Vorgabe als diskriminierend. Campus France Guinea soll von Bewerbern um ein Studentenvisum neuerdings eine Unterkunftsbescheinigung verlangen, die von einer Person desselben Geschlechts ausgestellt wurde. Wenige Wochen vor Beginn des Studienjahres sorgt diese Forderung für Unverständnis und Ärger. Einige Studierende erklären, dass sie ihre Formalitäten deshalb nicht abschließen könnten und befürchten, nicht rechtzeitig nach Frankreich reisen zu können, berichtet RFI.

Ein guineischer Student, der an der renommierten Pariser Sorbonne zugelassen wurde und anonym bleiben möchte, berichtet, dass sein Antrag auf einen Termin für das Visum bereits zweimal blockiert worden sei. Der Grund sei nach seinen Angaben seine Unterkunftsbescheinigung für Paris gewesen, die von seiner Schwester ausgestellt wurde.

„Campus France Guinea hat mir gesagt, dass meine Unterkunftsbescheinigung nicht gültig sei, weil sie von meiner Schwester ausgestellt wurde. Deshalb soll ich nun eine Bescheinigung von einer Person suchen, die dasselbe Geschlecht hat wie ich.“ Er betont, dass er keineswegs der Einzige in dieser Situation sei: „Wir sind viele. Anfangs gab es Freunde, die dieses Problem nicht hatten, aber seit Kurzem, etwa seit Ende Juli oder Anfang August, werden unsere Anträge blockiert.“

Auch mehrere befragte Studentinnen berichten von demselben Problem. Sie versuchen weiterhin, einen Termin für ihren Visumsantrag zu bekommen. Auf eine Anfrage von RFI wollte Campus France Guinea nicht Stellung nehmen.

„Diese Regel gibt es nirgendwo“

Gegen diese Praxis wurde inzwischen eine Petition gestartet, die bereits 388 Unterschriften gesammelt hat. Lucien, einer der Initiatoren, erklärt, er habe in keinem anderen Land der Region eine vergleichbare Vorschrift gefunden. „Das ist wirklich das erste Mal. Wir haben mit Studierenden gesprochen, die das Verfahren über Campus France in der Elfenbeinküste oder im Senegal durchlaufen haben: Eine solche Regel gibt es dort überhaupt nicht. Für uns ist das diskriminierend und bringt Studierende kurz vor Beginn des Studienjahres zusätzlich in eine schwierige Lage. Außerdem müssen angemessene Fristen für die Beantragung eines Visums beim Konsulat eingehalten werden.“

Die Initiatoren der Petition wollen sich in den kommenden Tagen auch an den französischen Défenseur des droits, die unabhängige Institution zum Schutz der Bürgerrechte, wenden.