Kamerun: Längere Abwesenheit von Paul Biya entfacht erneut Debatte über eine mögliche Vakanz des Präsidentenamtes

Der kamerunische Präsident Paul Biya, der am 7. Juni 2026 zu einem privaten Aufenthalt nach Europa gereist war, ist auch mehr als sechs Wochen nach seiner Abreise noch nicht in sein Heimatland zurückgekehrt. Die ungewöhnlich lange Abwesenheit hat einen Teil der Opposition dazu veranlasst, den Verfassungsrat anzurufen, damit dieser prüft, ob eine Vakanz des Präsidentenamtes vorliegt.

Die Regierungspartei Rassemblement démocratique du peuple camerounais (RDPC) weist dies jedoch zurück und betont, dass das Staatsoberhaupt seine Amtsgeschäfte weiterhin ausübe.

Die anhaltende Abwesenheit des 93-jährigen Präsidenten sorgt in Kamerun weiterhin für politische Diskussionen. Paul Biya hatte das Land am 7. Juni 2026 gemeinsam mit seiner Ehefrau verlassen. Das Präsidialamt hatte die Reise damals als einen „kurzen privaten Aufenthalt in Europa“ bezeichnet. Mehr als 40 Tage später wurde jedoch noch immer kein offizieller Termin für seine Rückkehr bekannt gegeben.

Opposition wendet sich an den Verfassungsrat

Die Situation hat sowohl in der politischen Klasse als auch in der Öffentlichkeit Fragen aufgeworfen. Während seit Wochen Gerüchte über den Gesundheitszustand des Präsidenten kursieren, haben die Behörden – abgesehen von mehreren diplomatischen Botschaften des Präsidialamtes – keine offiziellen Informationen über seinen Aufenthalt veröffentlicht. Angesichts der langen Abwesenheit forderte der Oppositionsabgeordnete Jean-Michel Nintcheu den Verfassungsrat auf, eine mögliche Vakanz des Präsidentenamtes festzustellen.

Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Diskussionen über die verfassungsrechtlichen Regelungen für den Fall einer längeren Abwesenheit des Staatsoberhauptes. Auch die Union démocratique du Cameroun (UDC) hat sich zu diesem Thema geäußert. Die Partei erklärte, sie wolle nicht über die persönliche Situation Paul Biyas spekulieren. Gleichzeitig betonte sie jedoch, dass die Kontinuität staatlichen Handelns und die tatsächliche Wahrnehmung der präsidentiellen Aufgaben durch die Institutionen gewährleistet sein müssten.

Diskussion über den rechtlichen Rahmen

Nach Auffassung der UDC führt eine längere Abwesenheit vom Staatsgebiet nicht automatisch zu einer Vakanz des Präsidentenamtes. Dennoch werfe die Situation die Frage auf, welche Mechanismen für den Fall einer vorübergehenden Amtsunfähigkeit oder Verhinderung des Präsidenten vorgesehen seien.

Mehrere Beobachter verweisen darauf, dass sich der Auslandsaufenthalt des Staatschefs inzwischen auf mehr als sechs Wochen erstreckt. Allerdings enthält die kamerunische Gesetzgebung keine Bestimmung, die eine maximale Dauer für Auslandsaufenthalte des Präsidenten festlegt.

Ebenso gibt es keine gesetzliche Regelung, wonach ein längerer Aufenthalt im Ausland automatisch zur Feststellung einer Vakanz des Präsidentenamtes führt. Die UDC erinnert außerdem daran, dass die Verfassungsreform vom April 2008 die Möglichkeit vorsieht, das Amt eines Vizepräsidenten einzurichten. Diese Bestimmung wurde jedoch bis heute nie umgesetzt, und ein Vizepräsident wurde bislang nicht ernannt. Die Partei fordert daher eine institutionelle Debatte, um den Umgang mit längeren Abwesenheiten des Staatsoberhauptes klarer zu regeln und die Kontinuität der Ausübung der Exekutivgewalt besser abzusichern.

Regierungspartei weist Vorwürfe zurück

Die Regierungspartei RDPC weist den Vorwurf einer Vakanz entschieden zurück. Christophe Mien Zok, Propagandadirektor der Partei, erklärte: „Die Macht ist nicht vakant“ und „Der Löwe ist nicht fort.“ Er kritisierte zugleich Oppositionspolitiker, denen er vorwarf, täglich die Dauer von Paul Biyas Auslandsaufenthalt zu verfolgen, obwohl die staatlichen Institutionen ihrer Ansicht nach weiterhin ordnungsgemäß funktionierten.

Seit der Abreise des Präsidenten veröffentlicht das Präsidialamt weiterhin diplomatische Botschaften an verschiedene Staats- und Regierungschefs. So übermittelte Paul Biya unter anderem dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron Glückwünsche zum französischen Nationalfeiertag am 14. Juli sowie dem Präsidenten Montenegros Glückwünsche zum dortigen Nationalfeiertag am 13. Juli.

Seit 1982 Staatspräsident

Abgesehen von diesen diplomatischen Botschaften gab es seit Paul Biyas Abreise weder öffentliche Auftritte noch offizielle Informationen über seinen Gesundheitszustand oder sein Programm. Paul Biya ist seit dem 6. November 1982 Präsident der Republik Kamerun, nachdem er Ahmadou Ahidjo im Amt nachgefolgt war.

Mit mehr als vier Jahrzehnten an der Staatsspitze zählt er zu den am längsten amtierenden Staats- und Regierungschefs der Welt. Bereits in den vergangenen Jahren hatten mehrere seiner privaten Auslandsreisen wegen ihrer ungewöhnlichen Dauer und Spekulationen über seinen Gesundheitszustand für Diskussionen gesorgt. Die kamerunischen Behörden betonten regelmäßig, dass es sich um private Aufenthalte handele, während die institutionellen Aktivitäten des Präsidialamtes weiterhin über die offiziellen Kommunikationskanäle veröffentlicht würden. (Quelle: afrik.com)