Afrika-Kuriosum des Tages / Gabun: Onlinemagazin suspendiert, weil es über das „Seibern“ des Präsidenten während einer Tournee berichtet hatte

Afrika-Kuriosum des Tages / Gabun: Onlinemagazin suspendiert, weil es über das „Seibern“ des Präsidenten während einer Tournee berichtet hatteDie Oberste Kommunikationsbehörde (HAC), die Medienaufsichtsbehörde, deren Vorsitzender von Präsident Ali Bongo ernannt wird, reagierte scharf auf das Online-Medium LBVNews.com, das über einen umstrittenen Schnappschuss von der Tournee des Präsidenten in der Provinz Ngounié berichtet hatte. Die Behörde erklärte, das sei eine Verletzung der Würde des Präsidenten Ali Bongo und verhängten ein unbefristetes „Publikationsverbot“ gegen das Medium.

Die HAC geht hart gegen Medien vor, die sich Freiheiten in Bezug auf die Gesundheit von Ali Bongo erlauben. Der Grund für die Sperrung des Mediums war ein Artikel mit dem Titel „Tournée présidentielle: Ali Bongo surpris tout plein de bave à son arrivée à Mouila“ (Präsidentschaftstour: Ali Bongo bei seiner Ankunft in Mouila voll mit Sabber erwischt), in dem ein Schnappschuss vom Flughafen Mouila gezeigt wurde, auf dem der gabunische Präsident aus dem Mund sabbernd zu sehen war. Es handele sich um einen optischen Effekt, behaupteten Personen, die dem Präsidentenpalast nahestehen.

Die HAC, die sich zu einer außerordentlichen Dringlichkeitssitzung versammelt hatte, bezeichnete den Artikel als „Majestätsbeleidigung, schwere Verletzung der Würde, der Ehre und des Ansehens anderer, insbesondere des Präsidenten der Republik, des Staatsoberhaupts“, wie der Sprecher der HAC, Jean François Mouwaka Ngonga, im staatlichen Fernsehen erklärte.

Die Online-Zeitung erkennt dieses Zensururteil nicht an, sprach von einer „emotionalen“ Entscheidung ohne Grundlage. „Der Artikel enthält lediglich eine Beschreibung des Fotos, das viele Menschen beunruhigt hat. Wir haben uns nur gefragt, was darauf zu sehen ist“, sagte Roger Mbeng, der Leiter des Magazins. Er ging auch auf die unklare Dauer der Strafe ein und fügte hinzu: „Eine Strafe muss zeitlich begrenzt sein, aber selbst da hat sich die sehr emotionale HAC vertan“.

„Da wir diese Strafe nicht anerkennen, sondern nur ihren willkürlichen Charakter, haben wir nicht die Absicht, uns ihr zu beugen und bestehen auf unserem verfassungsmäßig garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung“, erklärte Mbeng. (Quelle: info241)