Benin legt einen Gesetzentwurf vor, um Sklaven-Nachfahren aus aller Welt die Staatsbürgerschaft zu verleihen

Benin legt einen Gesetzentwurf vor, um Sklaven-Nachfahren aus aller Welt die Staatsbürgerschaft zu verleihen
Die „Porte du non-retour“, Sklavenhandelsmemorial in Ouidah

Viele Sklaven-Nachfahren aus aller Welt könnten bald die beninische Staatsbürgerschaft erwerben. Die Regierung legte am Mittwoch, den 8. Mai, im Ministerrat einen Gesetzentwurf vor, in dem die Bedingungen für den Erhalt festgelegt sind. Diese Personen könnten zwar nicht wählen oder im öffentlichen Dienst arbeiten, aber es soll eine Anerkennung für mögliche Nachkommen von Beninern darstellen, die bis zum 19. Jahrhundert Opfer des Sklavenhandels waren. Denn Benin war eines der Länder, die am meisten unter diesem Verbrechen zu leiden hatten, berichtet RFI.

Der Entwurf wird nun an die Nationalversammlung weitergeleitet. Alle Einzelheiten sind noch nicht bekannt. In ihrer Begründung führt die Regierung an, dass der Sklavenhandel „tiefe Wunden in Afrika und bei den Nachkommen der verschleppten Menschen hinterlassen hat“.

Benin ist ein Land, das jahrhundertelang unter dem Sklavenhandel gelitten hat. Die Stadt Ouidah an der Küste war ein Hafen, in dem Sklaven verschifft wurden. Der beninische Präsident Patrice Talon entwickelt seit seinem Amtsantritt einen Erinnerungstourismus zu dieser Vergangenheit.

Um den „Verschleppten“ zu helfen, wieder eine Verbindung zu ihren Wurzeln herzustellen, wurde das Gesetz initiiert, erklärt die Regierung. Es kann von „jeder Person auf der Welt, die laut ihrer Genealogie einen afrikanischen Vorfahren aus Subsahara-Afrika hat, der im Rahmen der Sklaverei aus dem Kontinent deportiert wurde“, in Anspruch genommen werden. Diese Menschn könnten sich unter anderem in Haiti, Brasilien, der Karibik oder den USA befinden.

Im Rahmen des festgelegten Verfahrens muss der Bewerber einen Antrag stellen, in dem er seine Afro-Deszendenz durch offizielle Personenstandsdokumente, authentifizierte Zeugenaussagen oder DNA-Tests nachweist. Bei Eignung wird ein drei Jahre gültiger beninischer Pass ausgestellt, ein Erwerb durch Anerkennung. Der Erhalt des endgültigen Staatsangehörigkeitsausweises hängt jedoch davon ab, dass man sich einige Tage vor Ablauf der Gültigkeit des Passes im Land aufhält.

Hinter diesem Projekt stehen ein touristisches Interesse und ein Ansatz zur Aufwertung und Anerkennung.