DAS-Afrika-Pressespiegel KW 3/2024: Formen des Protests

DAS-Afrika-Pressespiegel KW 3/2024: Formen des Protests

Namibia kritisiert Deutschland für Nebenintervention am Internationalen Gerichtshof: Die namibische Regierung hat am Samstag in einer Pressemitteilung die geplante Unterstützung Deutschlands für Israel im Völkermordfall vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) scharf kritisiert. Unter Bezugnahme auf die eigene Kolonialgeschichte äußerte Präsident Hage Geingob darin seine tiefe Besorgnis über diese „schockierende Entscheidung“ der Bundesrepublik, die „moralisch aufrechte Anklage“ Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshof zurückzuweisen.

Südafrika hatte Ende Dezember vergangenen Jahres Klage am höchsten Gericht der Vereinten Nationen (UN) in Den Haag eingereicht und beschuldigt darin Israel aufgrund seiner militärischen Operation im Gazastreifen, bei der bisher mehr als 23.000 Palästinenserinnen und Palästinenser ums Leben kamen, des Völkermords an der palästinensischen Bevölkerung und somit des Verstoßes gegen die UN-Völkermordkonvention. Namibia zählt zu den stärksten Unterstützern der südafrikanischen Klage.

Die Reaktion des Landes im südlichen Afrika folgte einen Tag auf die Ankündigung der deutschen Bundesregierung, man intendiere bei der Hauptverhandlung als Drittpartei zu intervenieren. Die Bundesregierung sehe vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und des Menschheitsverbrechens der Shoa eine besondere Verbundenheit gegenüber der Konvention gegen Völkermord. Einer Instrumentalisierung dieser trete man entschieden entgegen, so der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit. Den Völkermordsvorwurf gegen Israel weise man “entschieden und ausdrücklich zurück”, da er jeder Grundlage entbehre.

Es ist nach der Unterstützung der Ukraine gegenüber Russland im September 2022 und der Unterstützung Gambias gegenüber Myanmar im November 2023 das dritte Mal, dass Deutschland als Drittpartei bei einem Prozess vor dem IGH zu einer möglichen Verletzung der UN-Konvention gegen Völkermord die Möglichkeit einer sogenannten Nebenintervention nutzt. Diese bietet einer formell neutralen Drittpartei etwa die Möglichkeit, Gutachten und Stellungnahmen einzureichen sowie an der mündlichen Verhandlung selbst teilzunehmen. Die erste Anhörung in dem Prozess fand bereits am 11. Januar statt. Es wird erwartet, dass der Antrag über Sofortmaßnahmen zum Stopp kriegerischer Handlungen zeitnah entschieden wird, die Hauptverhandlung zum Vorwurf des Völkermords wird womöglich jedoch Jahre dauern. Deutschlands Ankündigung einer Nebenintervention fiel derweil mit dem 120. Jahrestag des deutschen Genozids an den Herero und Nama zusammen. Namibia wirft Deutschland vor diesem Hintergrund auch vor, “keine Lektionen aus seiner schrecklichen Geschichte gelernt zu haben” und fordert die Bundesregierung auf, ihre Entscheidung in dieser Angelegenheit zu überdenken.

Inwieweit sich diese Entwicklungen auf den deutsch-namibischen Aussöhnungsprozess auswirken werden, bleibt abzuwarten. Im Mai 2021 hatten die deutsche und die namibische Regierung nach Jahren der Verhandlungen ein Aussöhnungsabkommen geschlossen, in dem die Bundesregierung den Völkermord an den Herero und Nama, dem zwischen 1904 und 1908 schätzungsweise 70.000 Menschen zum Opfer fielen, offiziell als solchen anerkennt. Das Abkommen, welches unter anderem auch die Zahlung von 1,1 Milliarden Euro beinhaltet, die über 30 Jahre hinweg in Entwicklungsprojekte des Landes fließen sollen, wartet jedoch weiterhin auf die Ratifizierung und gilt in Namibia als umstritten. Derzeit sollen die deutsche und namibische Regierung sich in Gesprächen befinden, strittige Details in einem Anhang zum Abkommen zu klären.
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