Am heutigen internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember) jährt sich zum 75. Mal die Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Zu diesem Anlass geben heute die Außenministerinnen Deutschlands und Frankreichs, Annalena Baerbock und Catherine Colonna, die diesjährigen zwölf Preisträger*innen des deutsch-französischen Preises für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit bekannt.
Die Preisträgerinnen und Preisträger leiten Nichtregierungsorganisationen, sie sind Anwältinnen und Anwälte, Journalistinnen und Journalisten oder verteidigen als Aktivistinnen und Aktivisten die unveräußerlichen Rechte eines jeden Menschen. Sie treten für diejenigen ein, deren Stimmen ohne sie oftmals nicht gehört würden: Frauen, Geflüchtete, LSBTIQ+-Personen oder Inhaftierte. Sie setzen sich ein für Gerechtigkeit, politische Teilhabe und unvoreingenommene Berichterstattung in den Medien. Unter schwersten Bedingungen riskieren sie häufig ihre eigene Freiheit, oft sogar ihr Leben.
Zu den diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträgern gehören unter anderen Danièle Darlan , Zentralafrikanische Republik, und Anny Modi , Demokratische Republik Kongo.
Seit 2016 nehmen Frankreich und Deutschland den internationalen Tag der Menschenrechte zum Anlass, gemeinsam weltweit Persönlichkeiten zu würdigen, die herausragendes Engagement beim Einsatz für die Menschenrechte zeigen. Mit dem Deutsch-Französischen Preis für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit wird zivilgesellschaftlicher Einsatz für die Menschenwürde und unveräußerliche Menschenrechte aller Menschen gewürdigt. Denn der Schutz, die Wahrung und Stärkung der Menschenrechte sind Voraussetzung für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt. (AA)