Malawis neuer Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Albinismus geht wirtschaftliche Ausgrenzung an und könnte zu einem Modell für die Region werden

© 2025 Samer Muscati/Human Rights Watch

Jahrelang konzentrierten sich die Bemühungen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Albinismus in Malawi zu Recht auf die Beendigung schrecklicher Angriffe, Tötungen, Entführungen und der Schändung von Gräbern. Diese Maßnahmen bleiben unverzichtbar, da die Angriffe weiterhin andauern. Doch Sicherheit allein reicht nicht aus.

Am 19. Juni kündigte die Regierung einen neuen Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Albinismus (2026–2030) an. Damit wird ein wichtiger Kurswechsel vollzogen, der sich einer weiteren anhaltenden Herausforderung widmet: der wirtschaftlichen Ausgrenzung.

Der Aktionsplan erkennt an, dass Armut sowohl Ursache als auch Folge von Diskriminierung ist. Er benennt die Hindernisse, mit denen viele Menschen mit Albinismus konfrontiert sind, darunter Diskriminierung bei der Einstellung, unsichere und nicht inklusive Arbeitsplätze, eingeschränkter Zugang zu Kapital sowie der Ausschluss von Sozialprogrammen.

Malawis vorheriger Nationaler Aktionsplan (2018–2022) konzentrierte sich in erster Linie auf den Schutz vor Gewalt, Justiz, Gesundheit und Bildung, schwieg jedoch weitgehend zu Arbeitsrechten und wirtschaftlicher Diskriminierung.

Der neue Plan geht deutlich weiter und nimmt einige systematische Menschenrechtsverletzungen sowie deren Ursachen in den Blick. Er enthält Zusagen zum Ausbau von Berufsbildungs-, Unternehmertums- und Programmen zur digitalen Kompetenz, die speziell auf Menschen mit Albinismus zugeschnitten sind. Zudem sollen der Zugang zu Mikrofinanzierungen verbessert, Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen und privaten Sektor gefördert sowie sichergestellt werden, dass Menschen mit Albinismus – insbesondere Frauen und ältere Menschen – in Sozialprogramme einbezogen werden.

Diese Maßnahmen wurden auf Grundlage von Konsultationen mit Organisationen von Menschen mit Albinismus, zivilgesellschaftlichen Gruppen, der Menschenrechtskommission Malawis sowie Human Rights Watch entwickelt. Human Rights Watch brachte detaillierte Empfehlungen ein, darunter Vorschläge zur wirtschaftlichen Teilhabe und sozialen Absicherung, von denen viele in den Aktionsplan aufgenommen wurden.

Ein kürzlich veröffentlichter gemeinsamer Bericht von Human Rights Watch und dem Africa Albinism Network dokumentiert, wie Stigmatisierung und Diskriminierung vielen Menschen mit Albinismus den Zugang zu menschenwürdiger Arbeit und wirtschaftlicher Sicherheit verwehren.

Seit 2023 arbeitet die 28-jährige Maureen Kamatu (Foto) selbstständig an einem Stand für mobile Geldtransfers in Lilongwe. Als sie ihr Geschäft eröffnete, sah sie sich offener Diskriminierung durch Kunden und benachbarte Händler ausgesetzt. „Vorbeigehende äußerten oft abfällige Bemerkungen über mich als Person mit Albinismus. Ich hörte Dinge wie: ‚Kann sie überhaupt gut sehen? Kann sie das Geld richtig zählen? Seid ihr sicher, dass sie diese Arbeit machen kann?‘“

Der neue Aktionsplan wird eine solche Ausgrenzung jedoch nicht von allein beenden. Der vorherige Aktionsplan Malawis hat gezeigt, dass selbst ehrgeizige Vorhaben scheitern können, wenn es an Finanzierung und wirksamen Umsetzungsmechanismen fehlt. Der Erfolg des neuen Plans wird von einem nachhaltigen politischen Willen, der echten Beteiligung von Menschen mit Albinismus sowie ausreichenden finanziellen Mitteln abhängen.

Wird der Plan vollständig umgesetzt und angemessen finanziert, könnte er zu einem Vorbild für andere Länder der Region werden, die über den bloßen Schutz hinausgehen und die sozialen sowie wirtschaftlichen Ungleichheiten bekämpfen wollen, welche die Rechte von Menschen mit Albinismus maßgeblich beeinträchtigen. (Human Rights Watch – HRW)