
Von Marokko über Algerien bis nach Tunesien machen Femizide ein tiefgreifendes Versagen deutlich: Zwar verfügen die Staaten über Gesetze gegen Gewalt an Frauen, doch gelingt es ihnen noch immer nicht, Betroffene rechtzeitig zu schützen.
Im Maghreb können Femizide längst nicht mehr als bloße Einzelfälle oder Kriminalfälle betrachtet werden. Hinter jeder getöteten Frau steht häufig eine Geschichte wiederholter Gewalt, ignorierter Anzeigen, schweigender Nachbarschaften und versagender Institutionen. Das eigentliche Problem ist nicht nur die Tat selbst, sondern all das, was ihr vorausging, ohne sie verhindern zu können.
Ende 2025 schlugen mehrere Frauenrechtsorganisationen aus Algerien, Marokko und Tunesien, die sich im Bündnis „Maghreb ohne Femizide“ zusammengeschlossen haben, Alarm. Sie kritisieren das Fehlen verlässlicher offizieller Statistiken, unzureichende Schutzmechanismen sowie die anhaltende Weigerung, Femizid in den nationalen Gesetzgebungen als eigenständigen Straftatbestand anzuerkennen. Nach ihren Angaben wurden in Tunesien bis Oktober 2025 insgesamt 27 Femizide dokumentiert, in Algerien mehr als 48 im Jahr 2024. In Marokko verzeichneten die offiziellen Zahlen der Staatsanwaltschaft für das Jahr 2023 65 vorsätzliche Tötungsdelikte sowie 18 Todesfälle infolge von Körperverletzungen, bei denen Frauen betroffen waren.
Diese Zahlen stehen im Zusammenhang mit einer weltweit besorgniserregenden Entwicklung. Nach Schätzungen von UN Women und dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) wurden im Jahr 2024 rund 50.000 Frauen und Mädchen von einem Intimpartner oder einem Familienmitglied getötet – das entspricht durchschnittlich 137 Opfern pro Tag. Damit bleibt das eigene Zuhause einer der gefährlichsten Orte für Frauen.
Gesetze vorhanden, Schutz dennoch unzureichend
Die drei Maghreb-Staaten haben unterschiedliche Ausgangsbedingungen, teilen jedoch dieselbe Herausforderung: Gesetze in wirksamen Schutz umzusetzen. In Marokko trat 2018 das Gesetz 103-13 in Kraft, das einen rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen schafft und Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz sowie zur Unterstützung der Opfer vorsieht. Frauenrechtsorganisationen halten diese Regelung jedoch für unzureichend, solange Femizide weder ausdrücklich benannt noch systematisch erfasst und als eigenständiges gesellschaftliches Phänomen behandelt werden.
In Tunesien wurde das Gesetz Nr. 58 aus dem Jahr 2017 gegen Gewalt an Frauen als bedeutender Fortschritt gewürdigt. Dennoch bleiben die Fallzahlen hoch. Die Organisation Aswat Nissa registrierte 2024 insgesamt 26 Femizide, nach 25 Fällen im Jahr 2023, verteilt auf 16 Gouvernements. Das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte weist zudem darauf hin, dass trotz bestehender Schutzeinrichtungen weiterhin erhebliche Probleme bestehen: mangelnde finanzielle Mittel, unzureichende Ausbildung des Personals, gesellschaftlicher Druck auf die Betroffenen sowie das Fehlen einer spezifischen rechtlichen Anerkennung des Femizids.
In Algerien gibt das Kollektiv Féminicides DZ an, zwischen 2019 und 2024 insgesamt 315 Femizide dokumentiert zu haben, davon 48 allein im Jahr 2024. Die Initiative betont jedoch, dass diese Zahlen nicht vollständig seien, da sie ausschließlich auf öffentlich bekannt gewordenen Fällen beruhen.
Benennen, um vorzubeugen
Der Kampf wird auch auf sprachlicher Ebene geführt. Begriffe wie „Beziehungstat“, „Familiendrama“ oder „eskalierter Ehestreit“ verschleiern häufig die lange Vorgeschichte von Kontrolle und Gewalt, die einer Tötung vorausgeht. Der Begriff „Femizid“ macht hingegen deutlich, dass eine Frau getötet wurde, weil sie eine Frau ist – weil sie die Beziehung beenden, sich scheiden lassen oder ihr Leben wieder selbst bestimmen wollte.
Nach Ansicht der Frauenrechtsaktivistinnen im Maghreb gehören die Einführung öffentlicher Statistiken, die Ausbildung von Polizeibeamten, Richtern und Sozialarbeitern, eine ausreichende Finanzierung von Frauenhäusern, die frühzeitige Risikobewertung bereits bei den ersten Hinweisen auf Gewalt sowie eine konsequente Bestrafung der Täter zu den dringendsten Maßnahmen. Ohne diese Schritte bleiben die bestehenden Gesetze weitgehend wirkungslos.
Ein Femizid ist meist der Endpunkt einer Gewaltspirale, die sich zuvor bereits angekündigt hatte, gemeldet wurde und dennoch unbeachtet blieb. Im Maghreb wie überall auf der Welt zeigt sich die tatsächliche Schutzfunktion eines Staates nicht allein in seinen Gesetzen, sondern in seiner Fähigkeit, zu verhindern, dass eine bedrohte Frau zu einem weiteren Opfer wird. (Quelle: afrik.com)