Rastafaris in Afrika kämpfen weiter um Anerkennung

Die kenianische Justiz hat am 15. Juli den Antrag der Rastafari-Gemeinschaft abgelehnt, Cannabis für religiöse Rituale verwenden zu dürfen. Das Urteil macht den widersprüchlichen Status der Rastafaris in Afrika deutlich: Einerseits werden sie teilweise anerkannt, andererseits sind sie vielerorts weiterhin gesellschaftlich und rechtlich marginalisiert, berichtet RFI.

Ein Jahrhundert nach der Entstehung der Bewegung befinden sich Rastafaris in den meisten afrikanischen Staaten noch immer in einer rechtlichen Grauzone – sie sind weder vollständig anerkannt noch umfassend geschützt. Das jüngste Urteil des Obersten Gerichts in Kenia verdeutlicht diese Situation erneut.

Die Rastafari-Bewegung entstand in den 1930er Jahren auf Jamaika und wurde von den panafrikanischen Ideen des schwarzen Nationalisten Marcus Garvey geprägt. Schon bald fand sie ihren Weg nach Äthiopien. In den 1950er Jahren wanderten zahlreiche Rastafaris dorthin aus, nachdem Kaiser Haile Selassie, den sie als ihren Messias verehrten, in der Stadt Shashamane im Süden des Landes 200 Hektar Land für Nachfahren afrikanischer Sklaven bereitgestellt hatte, die nach Afrika zurückkehren wollten. Von dort aus verbreitete sich die Bewegung unter anderem nach Südafrika, Ghana, Togo, Benin, Burkina Faso und Côte d’Ivoire.

Wie viele Rastafaris heute in Afrika leben, lässt sich nicht genau beziffern. Weder Volkszählungen noch eine kontinentweite Erfassung existieren. Darauf weist die Historikerin Giulia Bonacci vom französischen Institut de recherche pour le développement (IRD) hin, die als Spezialistin für die Rastafari-Bewegung gilt. Weltweit wird die Zahl der Anhänger auf 700.000 bis eine Million geschätzt. In Shashamane und Umgebung lebten nach einer Schätzung aus dem Jahr 2017 etwas mehr als 1.200 Rastafaris. Das Fehlen verlässlicher Daten verdeutlicht ihre geringe administrative Sichtbarkeit.

Der Status quo in Kenia

Richter Bahati Mwamuye wies den Antrag der Rastafari Society of Kenya (RSK) zurück, die eine religiöse Ausnahmegenehmigung für den Gebrauch von Cannabis im Gottesdienst beantragt hatte. Das Gericht erkannte ausdrücklich an, dass der Rastafari-Glaube durch die kenianische Verfassung geschützt ist. Gleichzeitig kam es jedoch zu dem Schluss, dass Cannabis keine so zentrale Rolle im Glauben spiele, dass eine Ausnahme vom geltenden Betäubungsmittelgesetz gerechtfertigt wäre. In Kenia kann der Besitz von Cannabis mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Die Anwälte der RSK kündigten an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Nach Ansicht des Richters waren sich die Zeugen zwar einig, dass Cannabis als Sakrament verwendet werde. Uneinigkeit habe jedoch darüber bestanden, ob dessen Konsum unverzichtbarer Bestandteil der Religion oder lediglich empfohlen sei. Zudem konsumierten einige Rastafaris überhaupt kein Cannabis, was darauf hindeute, dass es sich eher um eine persönliche Entscheidung als um eine verbindliche Glaubensvorschrift handele.

Für die Rastafari-Gemeinschaft ist das Urteil zwar enttäuschend, stellt jedoch keinen Rückschritt dar. Bereits 2019 hatte ein kenianisches Gericht den Rastafari-Glauben faktisch als Religion anerkannt, als es entschied, dass der Ausschluss einer Schülerin wegen ihrer Dreadlocks ihre Religionsfreiheit verletzte. Diese Anerkennung bleibt jedoch auf Einzelfälle beschränkt.

Ein rechtlicher Flickenteppich in Afrika

Kenia ist kein Einzelfall. In vielen afrikanischen Ländern erfolgt die rechtliche Anerkennung der Rastafaris nur durch einzelne Gerichtsentscheidungen und nicht durch gesetzliche Regelungen.

Einen ähnlichen Weg ging Malawi. Dort entschied das Oberste Gericht 2020, dass öffentliche Schulen Dreadlocks zulassen müssen. Zur religiösen Nutzung von Cannabis äußerte sich das Gericht jedoch nicht.

Besonders widersprüchlich ist die Situation in Äthiopien, dem spirituellen Zentrum der Bewegung. Die seit den 1950er Jahren nach Shashamane eingewanderten Rastafaris lebten jahrzehntelang in einem rechtlichen Schwebezustand. Bis 2017 verfügten viele lediglich über abgelaufene Visa und Reisepässe und waren jederzeit von Festnahme oder Abschiebung bedroht, da sie nie die äthiopische Staatsangehörigkeit erhalten hatten. Erst ab 2017 begann die Regierung, ihnen den Status von „ausländischen Staatsangehörigen äthiopischer Herkunft“ zu verleihen. Ende 2019 erhielten die meisten schließlich Aufenthaltsgenehmigungen – fast 70 Jahre nach der Ankunft der ersten Rückkehrer.

Eine Ausnahme bildet Südafrika. Dort konnten Rastafaris vor Gericht die religiöse Nutzung von Dagga, wie Cannabis im südlichen Afrika genannt wird, durchsetzen. Nach Einschätzung der Forscherin Giulia Bonacci, die sich auf Arbeiten des südafrikanischen Historikers Midas Chawane stützt, ist die Rastafari-Bewegung dort eine bedeutende gesellschaftliche, kulturelle, politische und religiöse Kraft. Selbst Polizisten tragen in Südafrika inzwischen Dreadlocks („The Rastafari Movement in South Africa: Before and After Apartheid“, New Contree, 2012).

In den meisten anderen afrikanischen Staaten existieren hingegen weder einschlägige Gerichtsurteile noch spezielle gesetzliche Regelungen. Rastafaris können sich dort lediglich auf die allgemeine Religionsfreiheit berufen.

Anhaltende Diskriminierung

Die rechtliche Unsicherheit begünstigt seit Jahren Diskriminierungen. So war es in Guinea noch vor etwa zehn Jahren üblich, Bewerber bereits vor einem Vorstellungsgespräch aufzufordern, ihre Dreadlocks abzuschneiden. In einem 2013 bei Slate Afrique veröffentlichten Artikel („Le Ghana, terre d’accueil des rastas“) berichtete der togolesische Rastafari Courage Man Jah, der wegen Diskriminierung nach Ghana ausgewandert war, dass Rastafaris in einigen französischsprachigen Schulbüchern noch immer als Außenseiter oder gar als Verrückte dargestellt würden.