Afrika erhält erstes Rechtsinstrument gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten

Rund zwanzig afrikanische Staaten haben am Mittwoch, dem 23. September, in New York die Unterzeichnungsphase der Afrikanischen Konvention über die Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung von Kindersoldaten eingeleitet. Das Abkommen soll die Zusammenarbeit zwischen den Staaten des Kontinents im Kampf gegen die Rekrutierung und Ausbeutung von Kindern in bewaffneten Konflikten stärken.

Afrika will entschlossener gegen die Rekrutierung Minderjähriger in bewaffneten Konflikten vorgehen. Zu diesem Zweck fand am Rande der 81. Generalversammlung der Vereinten Nationen in der Ständigen Vertretung Marokkos bei den Vereinten Nationen eine Zeremonie zum Beginn der Unterzeichnungsphase der Afrikanischen Konvention über die Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung von Kindersoldaten statt. Den Vorsitz führte Nasser Bourita, marokkanischer Minister für auswärtige Angelegenheiten, afrikanische Zusammenarbeit und die im Ausland lebenden Marokkaner.

Für den marokkanischen Außenminister ist diese Konvention „ein Ausdruck der Stärke gemeinsamen afrikanischen Handelns, das mit einer Stimme spricht und auf die eigenen Fähigkeiten vertraut“. Er bezeichnete das Abkommen als ein Instrument, das Afrika ermöglichen soll, eigene Standards zu schaffen und seine gemeinsamen Handlungsmöglichkeiten zu stärken.

Die Konvention sieht eine regionale Zusammenarbeit vor, um die Rekrutierung von Kindern durch bewaffnete Gruppen zu verhindern und zu bekämpfen. Außerdem soll sie die Betreuung der betroffenen Kinder im Rahmen von Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Wiedereingliederungsprozessen erleichtern. Ziel ist ihre dauerhafte Rückkehr in ihre Gemeinschaften.

Rekrutierung verhindern und Kinder unterstützen

Über den Kampf gegen die Rekrutierung hinaus legt das Abkommen einen besonderen Schwerpunkt auf die Zeit nach einem Konflikt. Es soll den afrikanischen Staaten ermöglichen, Erfahrungen auszutauschen, bewährte Verfahren miteinander zu teilen und ihre Strukturen zur Betreuung von Kindern zu stärken, die bewaffnete Gruppen verlassen haben.

Die Konvention verbindet damit zwei zentrale Herausforderungen: Frieden und Sicherheit auf der einen sowie den Schutz von Kindern auf der anderen Seite. Sie soll den Staaten einen gemeinsamen Rahmen bieten, um die Rekrutierung Minderjähriger wirksamer zu verhindern und ihre gesellschaftliche Wiedereingliederung zu fördern.

Das Projekt geht auf einen Prozess zurück, der am 20. November 2025 in Rabat mit einer Ministerkonferenz zur kindgerechten Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung eingeleitet wurde. Aus diesem Treffen ging die Erklärung von Rabat hervor. Anschließend fanden mehrere Konsultationen mit afrikanischen Experten für Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Wiedereingliederungsprozesse sowie mit den Mitgliedstaaten statt.

Von der Unterzeichnung zur Umsetzung

Der Beginn der Unterzeichnungsphase stellt einen weiteren Schritt in diesem Prozess dar. Damit die Konvention vollständig in Kraft treten und rechtliche Wirkung entfalten kann, müssen jedoch noch die verschiedenen im internationalen Vertragsrecht vorgesehenen Schritte durchlaufen werden, insbesondere die Ratifizierung durch die einzelnen Staaten.

Die Herausforderung besteht nun darin, die in New York eingegangenen Verpflichtungen in konkrete Maßnahmen vor Ort umzusetzen. In Ländern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, müssen Strukturen geschaffen werden, die betroffene Kinder identifizieren, sie dauerhaft aus bewaffneten Gruppen herauslösen und ihnen eine angemessene Betreuung und Unterstützung ermöglichen.

Nach Schätzungen, die von mehreren humanitären Organisationen verbreitet werden (UNICEF, Amnesty International, World Vision), ist Afrika weltweit am stärksten vom Problem der Kindersoldaten betroffen. Demnach sollen auf dem Kontinent etwa 120.000 bis 130.000 Kinder in bewaffneten Gruppen oder Streitkräften eingesetzt werden. Weltweit wird ihre Zahl denselben Quellen zufolge auf etwa 250.000 bis 300.000 geschätzt. (Quelle: afrik.com)