
Burkina Faso, Mali und Niger haben angekündigt, dass sie aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) austreten werden. Sie begründen den Schritt damit, dass das Gericht voreingenommen sei und als „neokoloniales“ Instrument gegen schwächere Länder missbraucht werde.
Alle drei Länder haben in den vergangenen Jahren ihre militärischen und politischen Beziehungen zu Russland ausgebaut. Der Schritt ist ein weiteres Zeichen für die wachsende Zusammenarbeit der Staaten innerhalb der Allianz der Sahel-Staaten (AES), die sie gegründet hatten, nachdem sie sich zunehmend von Frankreich und anderen westlichen Partnern distanziert hatten.
Der in Den Haag ansässige IStGH wurde 2002 gegründet, um Einzelpersonen wegen der schwersten Verbrechen der Welt strafrechtlich zu verfolgen, wenn nationale Gerichte nicht handeln können oder wollen.
Afrikanische Regierungen werfen dem Gericht jedoch seit Langem Doppelmoral vor: Es habe sich überwiegend auf Fälle aus Afrika konzentriert, während Verbrechen mächtigerer Staaten weitgehend unbeachtet blieben.
2016 war Burundi das erste Land, das formell aus dem IStGH austrat. Südafrika und Gambia kündigten zur gleichen Zeit ebenfalls ihren Austritt an, zogen diesen Schritt später jedoch zurück.
Kritiker sagen, dass das Gericht trotz zahlreicher afrikanischer Mitgliedsstaaten mit einem Legitimationsproblem auf dem Kontinent kämpft.
Rechtlich gesehen tritt ein Austritt nicht sofort in Kraft: Er wird erst ein Jahr nach der offiziellen Mitteilung an den UN-Generalsekretär wirksam. Bereits eingeleitete Ermittlungen oder Verfahren bleiben jedoch auch nach einem Austritt gültig.
Die Reaktionen in der Region fallen gemischt aus.
Zivilgesellschaftliche Gruppen warnen, dass der Austritt die internationale Kontrolle schwächen und den Schutz von Zivilisten gefährden könnte – gerade in einer Zeit, in der die Sahelstaaten weiterhin von jihadistischer Gewalt durch Gruppen mit Verbindungen zu al-Qaida und dem sogenannten Islamischen Staat betroffen sind.
Menschenrechtsorganisationen verweisen darauf, dass den Armeen von Burkina Faso, Mali und Niger vorgeworfen wird, während Militäroperationen gegen Aufständische Zivilisten geschädigt zu haben.
Befürworter des Austritts argumentieren dagegen, der IStGH sei voreingenommen, und die Sahelstaaten sollten ihre eigenen Justizsysteme aufbauen.
Die regierenden Militärjuntas erklärten, sie wollten nun „eigene Mechanismen zur Festigung von Frieden und Gerechtigkeit“ schaffen, um Verbrechen innerhalb ihrer Grenzen selbst zu verfolgen. Wie genau diese Mechanismen aussehen sollen, ist bisher unklar.
Mit Stand 2025 zählt der IStGH über 120 Mitgliedsstaaten. Der gleichzeitige Austritt von drei Ländern stellt eine neue Herausforderung für das Gericht dar, das in Afrika ohnehin zunehmend unter Kritik steht.
Die Ankündigung kommt zudem zwei Jahre, nachdem der IStGH einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen hatte – einen wichtigen Verbündeten der Sahelstaaten.
Bis zum Ablauf der einjährigen Frist bleiben Burkina Faso, Mali und Niger jedoch noch Mitglieder des Gerichts.
Der Schritt wirft neue Fragen über die Zukunft der internationalen Strafjustiz in Afrika auf – und darüber, ob weitere Länder ihrem Beispiel folgen könnten. (Quelle: Newsletter Businessinsider)