DAS-Afrika-Pressespiegel KW 25/2025: Wo Stimmen (v)erklingen

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Oberstes Gericht in Simbabwe erklärt Teile des Patriotic Act für verfassungswidrig: Das Oberste Gericht von Simbabwe erklärte am vergangenen Freitag einen zentralen Abschnitt des kontroversen Criminal Law Codification and Reform Act, weithin bekannt als Patriotic Act, für verfassungswidrig. Geklagt hatten die zivilgesellschaftliche Organisation Media Alliance Zimbabwe und Journalist und Menschenrechtsaktivist Zenzele Ndebele. Sie argumentieren, dass das Gesetz in Teilen zu vage formuliert sei, grundlegende Rechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit massiv einschränke und somit gegen die simbabwische Verfassung verstoße.

Der sogenannte Patriotic Act trat nach Unterzeichnung von Präsident Emmerson Mnangagwa im Juli 2023, rund einen Monat vor den Präsidentschaftswahlen, in Kraft und sieht weitreichende Strafen für Äußerungen oder Handlungen vor, die als „vorsätzliche Schädigung der Souveränität und der nationalen Interessen Simbabwes“ gewertet werden können. Zu den Maßnahmen zählen auch lebenslange Haft, der Entzug der Staatsbürgerschaft sowie der Ausschluss vom Wahlrecht und von öffentlichen Ämtern für bis zu 15 Jahre. Die Klage richtete sich gegen zwei zentrale Passagen des Gesetzes: Abschnitt 22(A2), der Treffen zur Planung eines Regierungsumsturzes oder militärischer Interventionen gegen die Regierung Simbabwes unter Strafe stellt, sowie Abschnitt 22(A3), der Zusammenkünfte kriminalisiert, bei denen wirtschaftliche Sanktionen oder Boykott besprochen werden. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Veranstaltungen bzw. Treffen im In- und Ausland und richten sich nicht nur an simbabwische Staatsbürgerinnen und -bürger.

In seinem Urteil erklärte Richter Rodgers Manyangadze Abschnitt 22(A3) für verfassungswidrig. Die Bestimmung sei zu ungenau (“vague”) formuliert, zu weit (“overbreadth”) gefasst und lasse dadurch Interpretationsspielraum zu. Dies könne die Ausübung zentraler, in der Verfassung verankerter Freiheitsrechte wie freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und politische Beteiligung einschränken. Da die Strafmaßnahmen auf dieser unpräzisen Grundlage beruhten, seien auch sie nicht rechtens. Den ebenfalls beanstandeten Abschnitt 22(A2) bestätigte das Gericht hingegen. Er sei ausreichend klar definiert, verfolge ein legitimes Ziel und werde als notwendig für den Schutz der staatlichen Souveränität angesehen.

Menschenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftliche Gruppen bewerteten das Urteil als wichtigen Etappensieg im Kampf gegen die repressive Gesetzgebung in Simbabwe. Human Rights Watch sprach von einem “positiven Schritt”, mahnte jedoch, der Patriotic Act müsse insgesamt aufgehoben werden, da er weiterhin eine ernsthafte Bedrohung für die Grundrechte darstelle. Auch die durch die Zimbabwe Lawyers for Human Rights vertretenen Kläger sowie weitere simbabwische Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger begrüßten das Urteil. Es mache Mut, sich auch künftig juristisch gegen Gesetze zu wehren, die in der Verfassung verankerte Freiheitsrechte einschränkten.

Seit der Machtübernahme von Präsident Mnangagwa 2017 hat sich der politische Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft weiter verengt, statt sich wie damals angekündigt zu öffnen. Jüngstes Beispiel ist der im April 2025 in Kraft getretene Private Voluntary Organisations Amendment Act, der staatlichen Behörden weitreichende Eingriffsrechte gegenüber Nichtregierungsorganisationen einräumt. So erlaubt das Gesetz etwa die Auflösung und Beschlagnahmung von Vermögenswerten registrierter Nichtregierungsorganisationen, die als “politisch motiviert” gelten. Menschenrechtsgruppen sehen darin einen gezielten Versuch, den zivilgesellschaftlichen Raum massiv einzuschränken. Viele sprechen von einem weiteren „Schlag gegen die organisierte Zivilgesellschaft“. Vor diesem Hintergrund gilt das Urteil des Obersten Gerichts nicht nur als juristischer Erfolg, sondern auch als möglicher Anstoß für weitere verfassungsrechtliche Prüfungen. Ob es künftig als Präzedenzfall dienen kann, um gegen ähnliche Gesetze vorzugehen, bleibt abzuwarten. Doch für viele in der Zivilgesellschaft ist es ein Zeichen, dass sich der Gang vor Gericht lohnen kann.

Bereits seit der Veröffentlichung 2023 äußerten sich diverse Menschenrechtsorganisationen kritisch zum Patriotic Act. Amnesty International sprach von einem schweren Angriff auf die freie Meinungsäußerung und auch die United Nations Commission on Human Rights bezeichnete das Gesetz als Bedrohung für die Zivilgesellschaft.

Zuletzt wurde der Journalist Blessed Mhlanga im Februar unter Berufung auf den Patriotic Act in Untersuchungshaft genommen. Ihm wird die „Übermittlung von Nachrichten, die zu Gewalt oder Sachbeschädigung aufrufen“ vorgeworfen. Vor seiner Festnahme hatte er einen Kriegsveteranen und ehemaligen Zanu-PF-Politiker interviewt, der den simbabwischen Präsidenten Mnangagwa kritisierte. Mhlanga wurde inzwischen aus der Untersuchungshaft entlassen, sein Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Man hofft, dass das Urteil des Obersten Gerichts in Harare ein Signal für besseren Schutz grundlegender Freiheitsrechte setzt und sich positiv auf Mhlanga und zukünftige Fälle auswirken könnte.

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Und sonst? Am Mittwoch wurde Südafrikas Herren-Cricket-Team, die Proteas, am Flughafen von Johannesburg von jubelnden Fans begrüßt, nachdem sie am Wochenende die ICC World Test Championship gewonnen hatten …

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