
Diese Woche im DAS-Pressespiegel: In der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) billigt der Senat einen Gesetzentwurf zu Verfassungsreferenden, in Nigeria gibt es eine juristische Auseinandersetzung um das Parteienregister und in unserem ersten „Und sonst? – WM-Spezial“ überraschen Cabo Verde, die DR Kongo und Ägypten bei ihren WM-Auftakten.
Senat billigt Gesetzentwurf zu Verfassungsreferenden in der DR Kongo Der Senat der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) hat am Montag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Bedingungen für die Durchführung von Referenden festlegt. Der Text wurde von den 89 anwesenden Senatorinnen und Senatoren einstimmig angenommen. Die Opposition boykottierte die Abstimmung. Die Nationalversammlung, das Unterhaus des Parlaments, hatte den Gesetzentwurf bereits zuvor gebilligt. Dieser schafft erstmals einen rechtlichen Rahmen für die Durchführung von Verfassungsreferenden in der DR Kongo. Der Gesetzentwurf wurde Präsident Félix Tshisekedi am Dienstag zur Unterzeichnung vorgelegt. Gemäß der Verfassung hat er nun 15 Tage Zeit, das Gesetz auszufertigen und in Kraft zu setzen.
Laut dem neuen Gesetzestext unterliegt die Einberufung eines Verfassungsreferendums dem Präsidenten. Die Verfassungsgebende Versammlung, die im Falle eines Referendums mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung beauftragt wäre, soll vom Präsidenten der Nationalversammlung geleitet werden. Ihr sollen Abgeordnete, Senatorinnen und Senatoren, Provinzabgeordnete, Provinzgouverneurinnen und -gouverneure sowie Gemeinderätinnen und -räte angehören.
Während Senatspräsident Jean-Michel Sama Lukondé die Reform als Möglichkeit verteidigt, dem kongolesischen Volk die Ausübung seiner Souveränität durch ein Referendum zu ermöglichen, spricht die Opposition von einem Machtgriff beziehungsweise einem „Verfassungsputsch“. Kritik richtet sich insbesondere gegen Artikel 41 gemäß dessen die alleinige Zuständigkeit zur Feststellung einer „erheblichen Funktionsstörung“ staatlicher Institutionen und zur Einleitung eines Verfassungsänderungsverfahrens beim Präsidenten liegt. Beanstandet wird, dass der Begriff der „erheblichen Funktionsstörung“ nicht näher definiert wird. Zudem befürchten Kritikerinnen und Kritiker, dass die Bestimmung genutzt werden könnte, um die verfassungsrechtlichen Beschränkungen für Verfassungsänderungen während eines Kriegs- oder Belagerungszustands zu umgehen. Da in den Provinzen Nord-Kivu und Ituri seit 2021 der Belagerungszustand gilt, wäre ein entsprechendes Referendum nach geltendem Recht derzeit unzulässig. Die Opposition warnt darüber hinaus, dass eine neue Verfassung die in der seit 2006 geltenden Version festgeschriebenen Amtszeitbeschränkungen für den Präsidenten faktisch aufheben könnte. Mit dem Inkrafttreten einer neuen Verfassung könnten Tshisekedis bisherige zwei Amtszeiten auf null zurückgesetzt werden, was ihm eine erneute Kandidatur im Jahr 2028 ermöglichen würde.
Bereits im Mai hatte sich die zuvor zersplitterte Opposition im Bündnis Coalition Article 64 (C64) zusammengeschlossen, um gegen das Gesetzesvorhaben vorzugehen. In den vergangenen Wochen nahmen die Proteste zu. Am 3. Juni organisierte die C64 einen landesweiten Generalstreik („Ville morte“), bei dem die Bevölkerung in der Hauptstadt Kinshasa dazu aufgerufen war, zu Hause zu bleiben. Am vergangenen Freitag fand vor dem Parlamentsgebäude in Kinshasa ein Sitzstreik gegen das Vorhaben statt. Dabei kam es zunächst zu Auseinandersetzungen zwischen Oppositionellen und regierungsnahen Aktivistinnen und Aktivisten. Die Polizei löste die Kundgebung anschließend unter Einsatz von Tränengas und scharfer Munition auf. Bei den Zusammenstößen wurden mehrere Menschen verletzt, darunter die Oppositionspolitiker Martin Fayulu, Jean-Marc Kabund und Delly Sesanga.
Die aktuelle politische Debatte fällt in eine Phase erheblicher sicherheits- und gesundheitspolitischer Belastungen, darunter der Konflikt mit der M23-Rebellion und der jüngste Ebola-Ausbruch. Juristinnen und Juristen bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs und halten eine Überprüfung durch das Verfassungsgericht für wahrscheinlich. Dieses könnte einzelne oder sämtliche Bestimmungen des Gesetzes für verfassungswidrig erklären. Unterdessen hält die politische Spannung im Land an. Die Opposition hat für den 8. Juli weitere Proteste angekündigt und fordert den Rücktritt Tshisekedis.
Auseinandersetzungen um Parteienregister in Nigeria Am Dienstag setzte ein Berufungsgericht in Nigeria die Vollziehung eines Urteils aus, das die Streichung von fünf Oppositionsparteien aus dem Parteienregister angeordnet hatte. Zuvor hatte ein Bundesgericht in der Hauptstadt Abuja die Wahlbehörde des Landes (Independent National Electoral Commission, INEC) am Montag dazu angewiesen, die Parteien aus dem Register zu entfernen …
Und sonst? – WM-Spezial Die Mannschaften von Cabo Verde, Ägypten und der DR Kongo sorgten jeweils mit einem unerwarteten Unentschieden bei ihren WM-Auftakten für Aufsehen …
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