
Diese Woche im DAS-Pressespiegel: Der Oberste Gerichtshof Guineas bestätigt die endgültigen Ergebnisse der Parlaments- und Kommunalwahlen, das burkinische Parlament verabschiedet ein Gesetz zur Religionsfreiheit und Marokko, Südafrika und Côte d’Ivoire ziehen ins Sechzehntelfinale der Fußball-WM ein.
Oberster Gerichtshof Guineas bestätigt endgültige Ergebnisse der Parlaments- und Kommunalwahlen In Guinea bestätigte der Oberste Gerichtshof am vergangenen Freitag die endgültigen Ergebnisse der Parlaments- und Kommunalwahlen vom 31. Mai, nachdem er die Berufungen mehrerer Parteien gegen die vorläufigen Ergebnisse zurückgewiesen hatte. Die Bewegung Génération pour la Modernité et le Développement (GMD) und ihre verbündeten Parteien, die als Präsidentenlager gelten, kommen demnach auf 127 der 147 Sitze im Parlament und verfügen somit über eine deutliche Zweidrittelmehrheit. Die verbleibenden 20 Sitze entfallen auf verschiedene Oppositionsparteien sowie weitere Parteien, die nicht dem Präsidentenlager angehören.
Die Avenir de la Guinée Nouvelle (AGN) gewann unter anderem vier Sitze und wird damit stärkste Oppositionspartei; die Front Démocratique de Guinée (FRONDEG) und der Bloc Libéral konnten sich jeweils einen Sitz sichern. Auch bei den Kommunalwahlen erreichte die GMD in den meisten Gemeinderäten eine absolute oder relative Mehrheit. Nach offiziellen Angaben lag die Wahlbeteiligung bei 53,84 %.
Der AGN-Parteivorsitzende Mory Kaba bezeichnete den Einzug seiner Partei als Erfolg und kündigte eine offensive Oppositionspolitik an. Kritik an der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs kam derweil unter anderem von sieben Oppositionsparteien, die die von der Generaldirektion für Wahlen (DGE) veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten angefochten hatten. Sie warfen den Behörden Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung sowie eine vorzeitige Verkündung der Ergebnisse im staatlichen Fernsehen vor Abschluss der Auszählung vor und forderten eine Neuauszählung oder die Annullierung und Wiederholung der Wahl. Der Oberste Gerichtshof wies die Beschwerden jedoch am Freitag aufgrund unzureichender Belege für die geltend gemachten Ansprüche zurück. Auch eine Klage des Bloc Libéral wegen mangelnder Wahlfreiheit und fehlender Transparenz wurde abgewiesen.
Der Wahlsieg des Präsidentenlagers war aus Sicht vieler Beobachterinnen und Beobachter bereits im Vorfeld erwartet worden. Ein Großteil der Opposition hatte nicht an den Parlaments- und Kommunalwahlen teilgenommen. Hintergrund war die Entscheidung der Regierung im März 40 politische Parteien, darunter die drei größten Oppositionsparteien Union des Forces Démocratiques de Guinée (UFDG), Rassemblement du Peuple de Guinée Arc-en-Ciel (RPG) und Union des Forces Républicaines (UFR) aufzulösen. Sie begründete den Schritt damit, dass die Parteien ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen seien. Bereits die Präsidentschaftswahl Ende 2025, bei der Mamadi Doumbouya, der 2021 durch einen Militärputsch an die Macht gekommen war (Pressespiegel KW 36/2021), offiziell zum Präsidenten gewählt wurde, hatte unter ähnlichen Bedingungen stattgefunden und vergleichbare politische Tendenzen aufgezeigt (Pressespiegel KW 2/2026). Seine Regierung sieht sich wegen der Einschränkung politischer Freiheiten, der Repression gegen die Opposition und des Vorgehens gegen Regimekritikerinnen und -kritiker immer wieder Vorwürfen ausgesetzt. Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist das Wahlverfahren nun abgeschlossen. Die neu gewählten Abgeordneten sollen innerhalb von 30 Tagen vereidigt werden. Anschließend stehen die Wahl des Parlamentspräsidenten sowie die Bildung des Parlamentspräsidiums an.
Burkina Faso verabschiedet Gesetz zur Religionsfreiheit Am Samstag verabschiedete das burkinische Parlament, die Assemblée législative du peuple (ALP), einstimmig ein Gesetz zur Religionsfreiheit. Alle 59 anwesenden Abgeordneten stimmten dafür, neun waren abwesend. Es ist das erste nationale Gesetz, das religiöse Praktiken im Land reguliert. In Kraft treten soll es, sobald Präsident Ibrahim Traoré es formell verkündet und im Amtsblatt veröffentlicht …
Sondermeldung Am Mittwoch stimmte Simbabwes Senat einer Verfassungsänderung zur Verlängerung der Amtszeit des Präsidentenamts von fünf auf sieben Jahre zu. 75 Senatorinnen und Senatoren stimmten für das Gesetz, vier dagegen. Damit würde der amtierende Präsident Emmerson Mnangagwa (83), dessen zweite und letzte Amtszeit 2028 geendet hätte, bis 2030 im Amt bleiben …
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