IPG-Journal: Südsudan – Wahl ohne Spielregeln

IPG-Journal: Südsudan - Wahl ohne Spielregeln

Im Südsudan soll in diesem Jahr erstmals gewählt werden. Doch der Urnengang droht von Gewalt überschattet zu werden – sollte er überhaupt stattfinden.

Im Dezember 2024 soll es endlich soweit sein: Die Bürgerinnen und Bürger des seit 2011 unabhängigen Südsudan sollen endlich ihre politische Vertretung wählen können. Dass es diesmal wirklich so kommt, ist allerdings ungewiss. Frühere Pläne für Wahlen fielen erst zwei Bürgerkriegen zum Opfer, dann nicht enden wollenden Verzögerungen in der Umsetzung des 2018 geschlossenen Friedensabkommens. Im August 2022 einigten sich die Vertragsparteien, die fünfjährige Übergangsphase unter einer ernannten Regierung der nationalen Einheit um zwei weitere Jahre zu verlängern, um das Abkommen vollständig umzusetzen. Zuviel stand noch aus, was vor Wahlen und der Vereidigung einer gewählten Regierung zu erledigen war – darunter eine neue Verfassung zu schreiben, die ehemaligen Widersacher in einer nationalen Armee zu vereinigen und eine Volkszählung durchzuführen.

Doch trotz Verlängerung hat die Regierung weniger als neun Monate vor dem gesetzten Wahltermin kaum Fortschritte bei wichtigen Aufgaben gemacht. Die Wahlkommission ist zwar endlich neu eingesetzt, aber noch immer fehlen Ressourcen: In den meisten der zehn Bundesstaaten hat die Wahlkommission keine funktionierenden Büros, geschweige denn Personal. Der Verfassungsprozess kommt nur langsam in Gang. Es gibt kein Wählerregister. Die Grenzen der Wahlbezirke sind noch nicht gezogen – ein Unterfangen mit massivem Konfliktpotenzial in einem Land, in dem auch nach Unterzeichnung eines Friedensvertrags gewalttätige und oftmals tödliche Auseinandersetzungen das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger prägen. Millionen bleiben aus ihrer Heimat vertrieben, viele leben noch immer in Lagern oder Nachbarländern. In dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Wahlgesetz sind so viele technische Fehler enthalten – darunter in der Errechnung der Mandate –, dass eine Wahl mit diesem gesetzlichen Rahmen eigentlich nicht durchführbar ist. Nichtsdestotrotz hat es bisher keine Bemühungen gegeben, die Fehler durch eine Wiedervorlage des Gesetzes im Parlament zu beheben.

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