UNHCR fordert Aussetzungen von Abschiebungen in den Sudan

UNHCR fordert Aussetzungen von Abschiebungen in den SudanVor dem Hintergrund der anhaltenden Kämpfe im Sudan hat UNHCR ein Positionspapier zur Lage von Personen herausgegeben, die aus dem ostafrikanischen Staat flüchten. Demnach sollten zurzeit keine Ablehnungen von Asylanträgen sudanesischer Staatsangehöriger ausgesprochen werden, Abschiebungen von Personen in den Sudan sollen ausgesetzt werden.

Laut dem aktuellen UNHCR-Papier „Position on Returns to Sudan“ haben die anhaltenden Kämpfe zwischen der sudanesischen Armee und den paramilitärischen „Rapid Support Forces“ dazu geführt, dass in zahlreichen Städten (einschließlich der Haupstadt Khartum) die Versorgung mit Nahrungsmitteln, Wasser, Medizin, Treibstoffen und Elektritizität nicht mehr sichergestellt ist. Infolge der Kämpfe seien viele Menschen innerhalb des Landes auf der Flucht – darunter auch zahlreiche Menschen, die zuvor bereits als Binnenvertriebene in anderen Landesteilen lebten sowie Flüchtlinge aus anderen Staaten. Bereits vor dem Ausbruch der Kämpfe Mitte April sei der Sudan von einer massiven humanitären Krise betroffen gewesen, da schon zu diesem Zeitpunkt rund 15,8 Mio. Menschen auf humanitäre Unterstützung angewiesen gewesen seien.

Vor diesem Hintergrund fordert UNHCR die internationale Staatengemeinschaft auf, allen Zivilpersonen jeglicher Staatsangehörigkeit, die vor den Kämpfen fliehen, Zugang zu ihrem Territorium zu gewähren. Bei der Prüfung von Asylanträgen sei von der Wahrscheinlichkeit auszugehen, dass ein Anspruch auf internationalen Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und anderer einschlägiger internationaler Regelwerke besteht (wie der Konvention der Organisation für Afrikainsche Einheit oder der Qualifikationsrichtlinie der EU). Es sei derzeit nicht angemessen, internationalen Schutz mit dem Hinweis auf eine interne Schutzalternative im Sudan zu verweigern.

Weiterhin fordert UNHCR die Staaten dazu auf, derzeit keine ablehnenden Asylentscheidungen an sudanesische Staatsangehörige sowie an Staatenlose, die zuvor ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sudan hatten, auszustellen. Bei Angehörigen dieser Personengruppen, die sich als abgelehnte Asylsuchende in einem anderen Staat aufhielten, könne die veränderte Situation im Sudan einen Grund für eine erneute Prüfung eines Schutzanspruchs bzw. für Asylfolgeanträge darstellen.

Betroffen von der aktuellen Situation seien darüber hinaus Staatsangehörige anderer Staaten, von denen viele als Flüchtlinge im Sudan gelebt hätten (insbesondere aus Eritrea, Äthiopien, Syrien und Jemen). Laut UNHCR sollte diesen Personengruppen stets ein Anspruch auf ein neues Asylverfahren gewährt werden, wenn sie in andere Staaten weiterflüchten.

Da die Situation im Sudan auf absehbare Zeit als volatil und unsicher einzuschätzen sei, fordert UNHCR schließlich die Staaten auf, Abschiebungen sudanesischer Staatsangehöriger auszusetzen. Diese Forderung gilt auch für Staatenlose, die zuvor ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sudan hatten. ( Informationsverbund Asyl & Migration)