Bundeswehr beteiligt sich an Partnerschaftsmission in Niger

Bundeswehr beteiligt sich an Partnerschaftsmission in Niger
Ein Soldat sichert ein Flugzeug der Bundeswehr in Niger. Foto: Bundeswehr/Sebastian Wilke

Die Bundeswehr soll sich an der militärischen Partnerschaftsmission EUMPM in Niger beteiligen. Das Kabinett hat ein Mandat bis zum 31. Mai 2024 erteilt, dem der Bundestag noch zustimmen muss. Was ist das Ziel des Einsatzes? Welche Aufgaben übernehmen die deutschen Soldatinnen und Soldaten in Niger?

Was wurde beschlossen?

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass sich Deutschland mit bewaffneten Streitkräften an der neuen militärischen Partnerschaftsmission EUMPM Niger beteiligt. Die Mission wird von der Europäischen Union geführt und soll dabei unterstützen, die Kapazitäten der nigrischen Streitkräfte aufzubauen. Das Mandat soll bis zum 31. Mai 2024 erteilt werden. Es sollen bis zu 60 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr eingesetzt werden.

Was ist das Ziel der Bundesregierung?

Das Ziel des Engagements im Sahel ist es weiterhin, die Instabilität und Gewalt einzudämmen. Und dies in enger Zusammenarbeit mit der EU, den Vereinten Nationen und internationalen Partnern. Außerdem beabsichtigt die Bundesregierung, einer weiteren Verschärfung der multiplen Krisen im Sahel entgegenzuwirken.

Die Sicherheitslage in der Sahelregion hat sich trotz erheblicher internationaler Unterstützung weiter verschlechtert. Terroristische Gruppen sind in weiten Teile von Mali, Burkina Faso und teilweise auch Niger aktiv. Die Fähigkeiten der nigrischen Streitkräfte sollen verbessert werden, damit sie selbständig terroristische Bedrohungen eindämmen, die Bevölkerung schützen und für ein sicheres Umfeld sorgen kann.

Wie unterstützt die Mission die Streitkräfte Nigers konkret?

EUMPM Niger wir zum Aufbau der nigrischen Streitkräfte beitragen. Vorgesehen ist:
– die Einrichtung eines Zentrums zur Ausbildung der Techniker der Streitkräfte zu unterstützen
– Spezialisten der nigrischen Streitkräfte durch mobile Teams zu beraten und fachlich auszubilden
– beim Aufbau eines neuen Führungsunterstützungsbataillons zu helfen.

Der deutsche Beitrag umfasst dabei die Beteiligung an den Führungsstrukturen der Mission vor Ort. Außerdem werden zeitlich befristet mobile Teams bereitgestellt.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt der Einsatz?

Der Einsatz deutscher Streitkräfte bei EUMPM Niger erfolgt auf der Grundlage eines Ersuchens der Regierung der Republik Niger an die EU und mit deren Zustimmung. Zudem gründet er sich auf Beschlüssen des Rates der EU vom 12. Dezember 2022 und vom 20. Februar 2023.

Die Bundeswehr handelt bei der Beteiligung an EUMPM Niger nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. (Bundesregierung)