DAS-Afrika-Pressespiegel KW 17/2024: Shrinking Spaces?

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Politische Parteien und Organisationen in Mali wenden sich an den Obersten Gerichtshof: In Mali forderten am Montag politische Parteien und zivilgesellschaftliche Organisationen den Obersten Gerichtshof des Landes auf, das von der regierenden Militärjunta verhängte politische Betätigungsverbot aufzuheben. Dieses war am 10. April von der Junta per Dekret erlassen worden und verbietet bis auf weiteres alle Aktivitäten von politischen Parteien und Vereinigungen mit politischem Charakter.

In einer Erklärung im Staatsfernsehen begründete Regierungssprecher Oberst Abdoulaye Maïga das Betätigungsverbot mit der Notwendigkeit, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, um den “inter-malischen Dialog für Frieden und Aussöhnung”, den Junta-Chef und de facto Präsident Oberst Assimi Goïta am 31. Dezember 2023 angekündigt hatte, erfolgreich durchführen zu können.

Nur einen Tag nach dem Erlass des Betätigungsverbotes forderte zudem die malische Kommunikationsbehörde La Haute Autorité de la Communication (HAC) alle Medien – Fernsehen, Radio, Zeitungen und Online-Dienste – auf, jegliche Berichterstattung über politische Parteien oder Vereinigungen einzustellen. Diese Maßnahme löste unter Nichtregierungsorganisationen, Journalistenverbänden und in der Zivilgesellschaft heftige Proteste aus. Housseini Amion Guindo, der Vorsitzende der Partei Convergence pour le Développement de Mali (CODEM) und der ehemalige Richter Mohamed Cherif Kone, riefen zu zivilem Ungehorsam auf. Auch die Vereinten Nationen, darunter der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, kritisierten die neuen Verordnungen scharf. Bereits am 31. März hatten mehr als 80 politische Parteien und zivilgesellschaftliche Organisationen in einem gemeinsamen Appell die Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung durch möglichst baldige Präsidentschaftswahlen gefordert, nachdem die Junta den Übergangszeitraum bis Ende März ohne Wahlen hatte verstreichen lassen.

Mali wird seit einem Staatsstreich im Jahr 2020 und einem zweiten im Jahr 2021 vom Militär regiert (Pressespiegel KW 34/2020). Die Übergangsregierung hatte sich auf Druck der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) verpflichtet, im Februar dieses Jahres Wahlen abzuhalten und die Macht bis zum 26. März an eine zivile Regierung zu übergeben. Im September kündigten die malischen Behörden dann jedoch an, die Wahlen auf unbestimmte Zeit zu verschieben (Pressespiegel KW 39/2023). Ein Verfassungsreferendum im Juni 2023 stärkte zusätzlich die Macht Goïtas, gewährte den Verantwortlichen des Putsches Amnestie und erweiterte die Befugnisse der Armee.

Seit ihrer Machtergreifung geht die malische Junta zunehmend repressiv gegen politische Opposition, Zivilgesellschaft und Medien vor – die zivilen Räume des Landes seien extrem geschrumpft, so Human Rights Watch. Allein innerhalb der letzten vier Monaten seien vier zivilgesellschaftliche Organisationen aufgelöst worden. Darunter der Studierendenverband L’Association des élèves et étudiants du Mali, den Oberst Abdoulaye Maïga am 13. März unter dem Vorwurf, Mitglieder des Verbandes würden an Schulen und Universitäten Gewalt anwenden, auflöste. Zuvor waren bereits die politische Organisationen Coordination des mouvements, associations et sympathisants de l’imam Mahmoud Dicko, Kaoural Renouveau sowie die Partei Solidarité africaine pour la démocratie et l’indépendance (SADI) und das Observatoire pour les élections et la bonne gouvernance, eine zivilgesellschaftliche Gruppe, die die Fairness von Wahlen überwacht, aufgelöst worden.

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