Gestohlene Vermögenswerte, eingefrorene Rückgaben: Warum Europa noch immer das Geld ehemaliger afrikanischer Regime einbehält

Gestohlene Vermögenswerte, eingefrorene Rückgaben: Warum Europa noch immer das Geld ehemaliger afrikanischer Regime einbehält

Milliarden eingefroren, nur wenige Millionen zurückgegeben: Von Nigeria bis Algerien wächst die Kluft zwischen den von europäischen Ländern beschlagnahmten Vermögenswerten und den tatsächlich an afrikanische Staaten zurückgeführten Summen stetig. Eine Untersuchung über ein System, das schmutziges Geld zwar blockieren kann, aber Schwierigkeiten hat, es zurückzugeben.

Die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption ist eindeutig: Die Rückführung veruntreuter Vermögenswerte ist ein „grundlegendes Prinzip“. In der Praxis jedoch bleibt Europa – zwischen spektakulären Kontensperrungen und Rückgaben im Tropfentempo – der Tresor ehemaliger afrikanischer Regime, vom Nigeria unter Sani Abacha über das Tunesien Ben Alis bis hin zu Algerien, Ägypten, Libyen oder Äquatorialguinea. Verfahren ziehen sich endlos hin, antragstellende Staaten stoßen auf juristische Hürden, und die Länder, die die Gelder halten, behalten die Kontrolle über Mittel, die eigentlich den beraubten Bevölkerungen zustehen.

Der Skandal liegt daher nicht mehr nur in der ursprünglichen Veruntreuung. Er zeigt sich auch in der gewaltigen Diskrepanz zwischen den gestohlenen Summen, den feierlich angekündigten Einfrierungen und den tatsächlich erfolgten Rückgaben. Theoretisch verpflichtet das internationale Recht zu größtmöglicher Zusammenarbeit. Praktisch jedoch landen die Gelder ehemaliger afrikanischer Regime oft in einem langen europäischen Wartesaal der Justiz, in dem sich Rechtshilfeersuchen, Einsprüche, Prüfungen zur Herkunft der Gelder, Debatten über Verteidigungsrechte und Fragen zur endgültigen Verwendung des Geldes aneinanderreihen.

Nigeria – Vorzeigefall der Rückführung… und ihrer Grenzen

Nigeria wird häufig als Paradebeispiel für die Rückgewinnung afrikanischer Vermögenswerte dargestellt. Das stimmt – aber nur bis zu einem gewissen Punkt. Im Fall Abacha haben nigerianische Behörden und internationale Ermittler Veruntreuungen in Milliardenhöhe dokumentiert. Dennoch bleiben selbst die symbolträchtigsten Rückgaben – auch kumuliert – deutlich unter dem Ausmaß der mutmaßlichen Plünderung: Die Schweiz erstattete bereits 2005–2006 rund 500 Millionen Dollar, die USA erhöhten 2022 ihre Rückführungen auf insgesamt etwa 332,4 Millionen Dollar, und Jersey gab 2024 weitere über 2 Millionen Pfund zurück, nachdem zuvor 8,9 Millionen Dollar eingezogen worden waren; Anfang 2026 wurden weitere 9,5 Millionen Dollar angekündigt. Selbst im fortgeschrittensten afrikanischen Fall bleibt eine vollständige Rückerstattung also außer Reichweite.

Dieser Fall zeigt jedoch etwas Entscheidendes: Wenn politischer Wille und Kooperationsmechanismen funktionieren, kann Geld zurückfließen. Gleichzeitig verdeutlicht er die andere Seite des Problems: Selbst bei gemeinsamer Anstrengung von Schweiz, USA und Jersey bleibt die Rückführung fragmentarisch, über Jahrzehnte gestreckt und weit entfernt von den vermuteten Summen, die aus Nigeria abgezogen wurden.

Tunesien und Ägypten: Fünfzehn Jahre später steckt das meiste fest

Tunesien illustriert diese Blockade noch deutlicher. Laut einer von der Weltbank aufgegriffenen Analyse schätzte die tunesische Konfiskationskommission den Gesamtwert der Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem System Ben Ali-Trabelsi auf etwa 13 Milliarden Dollar. Doch die tatsächlich aus dem Ausland zurückgeführten Beträge blieben marginal: Der Libanon überwies 2013 lediglich 28,8 Millionen Dollar. Die Schweiz gab 2016 rund 250.000 Schweizer Franken zurück, 2017 weitere 3,5 Millionen Euro und 2021 nochmals 3,5 Millionen tunesische Dinar (etwa 1,25 Millionen Dollar).

Gleichzeitig betonte die Schweiz, dass das Auslaufen ihres administrativen Einfrierens im Jahr 2021 nicht die Freigabe der Vermögenswerte bedeute, da diese weiterhin in anderen Gerichtsverfahren gebunden seien. Die Europäische Union hielt zudem bis zum 31. Januar 2026 ihren Rahmen zum Einfrieren von Geldern gegen Personen aufrecht, die für die Veruntreuung öffentlicher Mittel in Tunesien verantwortlich sind. Fünfzehn Jahre nach dem Sturz des Regimes bleibt das Einfrieren somit weitaus sichtbarer als eine umfassende Rückgabe.

Ägypten erzählt eine andere Form des Scheiterns. Auch hier wurden nach dem Sturz von Hosni Mubarak Vermögenswerte eingefroren. Doch das Verfahren verlor zunehmend an Substanz. Die Schweiz hob 2017 das Einfrieren ägyptischer Gelder auf Bundesebene auf, da es seinen Zweck verloren habe. 2022 stellten Schweizer Staatsanwälte schließlich eine umfassende Untersuchung ein und gaben etwa 400 Millionen Schweizer Franken frei, die zuvor blockiert waren. Parallel dazu erlahmte die Zusammenarbeit der französischen Justiz mit Kairo so stark, dass Le Monde 2023 von einer praktisch stillstehenden Untersuchung zu unrechtmäßig erworbenem Vermögen aus der Mubarak-Ära berichtete. Hier geht es nicht mehr nur um Langsamkeit – sondern darum, dass eine Rückgabe mit der Zeit überhaupt unwahrscheinlich wird.

Algerien legt die politische Geografie der Zusammenarbeit offen

Algerien liefert heute das deutlichste Beispiel für die politische Dimension dieser Verfahren. Am 5. April 2026 gab Algier bekannt, dass es mehr als 110 Millionen Dollar an in der Schweiz eingefrorenen Geldern zurückerhalten werde – nach 33 Rechtshilfeersuchen an Bern, von denen 20 geprüft und akzeptiert und 4 bereits endgültig abgeschlossen wurden. Präsident Abdelmadjid Tebboune dankte dabei ausdrücklich der Schweiz und Spanien für ihre Kooperation.

Gleichzeitig wurde jedoch hervorgehoben, dass 61 Rechtshilfeersuchen an Frankreich unbeantwortet geblieben seien. Der Kontrast ist frappierend: Im selben Fall bewegen sich einige europäische Staaten, während andere im prozeduralen Schweigen verharren.

Gerade Frankreich steht im Zentrum der Kritik. Paris verfügt durchaus über Instrumente: Das Außenministerium verweist auf einen Mechanismus zur Rückführung sogenannter „unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte“, der 2022 eingeführt wurde. Dieser sieht jedoch keine automatische Rücküberweisung an die Staatskasse des Herkunftslandes vor. Stattdessen werden die Gelder in Kooperations- und Entwicklungsprojekte gelenkt, die „möglichst direkt den betroffenen Bevölkerungen zugutekommen“ sollen. Juristisch ist diese Position vertretbar. Politisch jedoch nährt sie die weit verbreitete Überzeugung – nicht nur in Algerien –, dass Frankreich die Kontrolle über das Geld behalten will, statt es direkt zurückzugeben.

Libyen und Äquatorialguinea: Schützen, konfiszieren… ohne Rückgabe

Libyen stellt einen Sonderfall dar. Hier geht es nicht nur um private Vermögen eines Clans, sondern auch um staatliche und souveräne Mittel, die seit 2011 eingefroren sind. Die Weltbank schätzte diese Auslandsvermögen auf 53,6 Milliarden Dollar. Im Januar 2025 erlaubte der UN-Sicherheitsrat erstmals die Wiederanlage eines Teils dieser eingefrorenen Reserven – nicht zur Rückgabe, sondern um ihren Wert „zum Nutzen des libyschen Volkes zu einem späteren Zeitpunkt“ zu erhalten. Im Februar 2026 bestätigte zudem das französische Kassationsgericht, dass diese Vermögenswerte weiterhin dem Einfrierungsregime unterliegen. Hier verfolgen Europa und internationale Institutionen keine schnelle Rückgabe, sondern eine kontrollierte Verwahrung. In diesem Fall hat Frankreich allerdings auch verhindert, dass sogenannte „Geierfonds“ Zugriff auf libysche Gelder erhalten.

Der Fall Äquatorialguinea zeigt schließlich, dass selbst eine Konfiskation nicht automatisch zu einem tatsächlichen Nutzen für die betroffenen Bevölkerungen führt. In Frankreich wurden nach der endgültigen Verurteilung von Teodoro Nguema Obiang Mangue zwar Vermögenswerte verkauft und Gelder erzielt, doch diese waren Ende 2024 weiterhin blockiert, da keine Lösung für ihre Rückgabe gefunden wurde. Gleichzeitig bleibt ein Gebäude an der Avenue Foch in einem separaten Rechtsstreit verstrickt. Das Problem liegt hier nicht mehr in der Beschlagnahme, sondern darin, die eingezogenen Mittel tatsächlich in konkrete Vorteile für das geschädigte Land umzuwandeln.

Europa: Tresor oder juristischer Wartesaal?

Im Kern liegt das Problem weder nur bei Frankreich noch bei der Schweiz oder Europa insgesamt, sondern in einem internationalen System, das wesentlich besser darin ist, schmutziges Geld einzufrieren, als es schnell und sauber zurückzugeben. Frankreich verkörpert jedoch eine besondere Ambivalenz: ein moralisch aufgeladener Diskurs über „unrechtmäßig erworbene Vermögenswerte“ bei gleichzeitig starker staatlicher Kontrolle über deren Verwendung. Andere Länder wie die Schweiz waren teilweise effizienter bei der Rückgabe. Doch keinem ist es gelungen, die Rückführung zu einem einfachen, schnellen und den veruntreuten Summen angemessenen Verfahren zu machen.

Aus afrikanischer Perspektive wird die Schlussfolgerung immer schwerer zu ignorieren: Europa ist nicht nur der Ort, an dem das Geld ehemaliger Regime versteckt wurde – es ist auch der Ort, an dem es über Jahre hinweg verbleibt, gefangen zwischen moralischen Prinzipien, juristischer Vorsicht und politischen Kalkülen. Und je länger dieser Stillstand andauert, desto mehr ähnelt er einer Form der Enteignung. (Quelle: afrik.com)