Noch bevor über ihren Asylantrag entschieden wird, sollen Geflüchtete in Asylbewerber*innen mit „guter oder geringer Bleibeperspektive“ unterteilt und getrennt untergebracht werden. Diesen Gesetzentwurf der CDU Thüringen und die Idee dahinter – Drohung mit Abschiebung und Stigmatisierung statt guten Ankommens und Integrationsbemühungen – lehnt PRO ASYL entschieden ab. Zudem bräuchte die CDU die Stimmen der vom Thüringer Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften AfD, um diesen Gesetzentwurf durchzubringen: ein weiteres Loch in der Brandmauer gegen Rechtsextremisten, an der die demokratischen Parteien eigentlich weiterbauen sollten.
„Ein stigmatisierendes Gesetz vorzuschlagen, das nur verabschiedet werden kann, wenn die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Thüringer AfD zustimmt, ist nichts anderes als ein weiterer Tabubruch. Deshalb muss die CDU Thüringen diesen Gesetzentwurf sofort zurückziehen, um ihre Brandmauer gegen Rechtsextremisten nicht endgültig zu zerstören”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.
„Eine Separierung der Schutzsuchenden noch vor einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach dem Kriterium einer guten bzw. geringen Bleibeperspektive ist nach Ansicht von PRO ASYL weder zulässig noch möglich“, heißt es in der heute veröffentlichten Stellungnahme von PRO ASYL zu dem CDU-Gesetzentwurf zur “Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration”, die der Landtag erbeten hatte.
Stimmungsmache gegen geflüchtete Menschen
„Wenn Menschen Schutz suchen, muss es zuerst um ein gutes Ankommen, eine gute Unterbringung, Beratung für die folgenden Schritte bei den Behörden und die medizinische und psychosoziale Versorgung nach der Flucht gehen. Dass die Behörden nach dem Willen der Thüringer CDU stattdessen direkt nach der Ankunft der Geflüchteten deren mögliche Abschiebung in den Mittelpunkt des Verfahrens stellen sollen, ohne dass überhaupt jemand über den Asylantrag entschieden hat, ist schäbig und dient einzig der Stimmungsmache gegen geflüchtete Menschen. Zudem widerspricht dieses Vorgehen dem Recht auf eine faire, vorurteilsfreie Anhörung der Asylgründe und auf eine individuelle Entscheidung über den Asylantrag”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.
Das gilt auch auf dem Hintergrund, dass der größte Teil der Schutzsuchenden tatsächlich Schutz erhält und Menschen mit geringer Bleibeperspektive in der Minderheit sind. So lag die bereinigte Schutzquote bei den Entscheidungen des Bundesamtes für Asyl und Migration (BAMF) im Jahr 2023 zuletzt bei 70 Prozent. „Berücksichtigt man weiterhin, dass zahlreiche negative Entscheidungen des BAMF gerichtlich aufgehoben werden und den Kläger*innen durch die Verwaltungsgerichte Schutz zugesprochen wird (vergleiche hierzu BT-Drs. 20/10869), wird umso deutlicher, dass der Fokus nicht in erster Linie auf der Aufenthaltsbeendigung im Falle der verhältnismäßig wenigen Ablehnungen, sondern auf dem Ankommen und der Integration derjenigen liegen muss, die in Deutschland bleiben werden“, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Hintergrund
Laut ihrem Gesetzentwurf will die Thüringer CDU in Thüringen ankommende Schutzsuchende zunächst in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Suhl aufnehmen und dort noch vor der Entscheidung über ihre Asylanträge durch das BAMF in Asylbewerber*innen mit guter und mit geringer Bleibeperspektive unterteilen. Kriterien dafür sollen sein: das Vorliegen eines Dublin-Treffers in einem anderen Mitgliedstaat, das Stellen eines Folgeantrags, eine (vermeintlich) zu erwartende Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet.
Menschen mit guter Bleibeperspektive sollen dann auf die Kommunen und Landkreise verteilt werden, die mit (vermeintlich) geringer Bleibeperspektive hingegen sollen in noch zu schaffende “Thüringer Zentren für Aufnahme und Rückführung” gebracht werden.