Verfahren gegen Anführer der Dschandschawid-Milizen im Darfur-Konflikt in Sudan beginnt

Verfahren gegen Anführer der Dschandschawid-Milizen im Darfur-Konflikt in Sudan beginntAm 5. April 2022 wurde das Verfahren gegen Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman („Ali Kushayb“) vor der Kammer I des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC – ISTgh) eröffnet. Abd-Al-Rahman wird wegen 31 Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, die zwischen August 2003 und mindestens April 2004 in Darfur, Sudan, begangen worden sein sollen.

Zu Beginn des Verfahrens wurden die Anklagepunkte gegen Herrn Abd-Al-Rahman verlesen. Der Angeklagte erklärte sich in allen Anklagepunkten für nicht schuldig. Der erste sachverständige Zeuge wird voraussichtlich am 6. April 2022 mit seiner Aussage beginnen.

Hintergrund:
Abd-Al-Rahman wurde am 9. Juni 2020 in den Gewahrsam des Gerichtshofs überstellt, nachdem er sich freiwillig in die Zentralafrikanische Republik begeben hatte. Das erste Erscheinen von Abd-Al-Rahman vor dem IStGH fand am 15. Juni 2020 statt. Die Anhörung zur Bestätigung der Anklage fand vom 24. bis 26. Mai 2021 vor der Vorverfahrenskammer II statt.

Am 9. Juli 2021 erließ die Vorverfahrenskammer II einstimmig eine Entscheidung, mit der die vom Ankläger gegen Herrn Abd-Al-Rahman erhobenen Anklagen bestätigt wurden, und verwies den Fall zur Verhandlung an eine Kammer der ersten Instanz zurück.

Die 31 Anklagen beinhalten unter anderem: die vorsätzliche Leitung eines Angriffs auf eine Zivilbevölkerung als solche als Kriegsverbrechen; Mord als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen; Plünderung als Kriegsverbrechen; die Zerstörung des Eigentums eines Gegners als Kriegsverbrechen; andere unmenschliche Handlungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit; Verletzungen der Menschenwürde als Kriegsverbrechen ; Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen; Zwangsumsiedlung von Menschen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit; Verfolgung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit; Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen; grausame Behandlung als Kriegsverbrechen; und versuchter Mord als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. (ICC)