Identitätskonfusion im afrikanischen Fußball: Fall Kanga Guelor – CAF lehnt Beschwerde der Demokratischen Republik Kongo gegen Gabun ab

Identitätskonfusion im afrikanischen Fußball: Fall Kanga Guelor - CAF lehnt Beschwerde der Demokratischen Republik Kongo gegen Gabun ab„Der CAF-Disziplinarausschuss weist die Beschwerde der Fecofa schlicht und einfach zurück“, lautet die Entscheidung, die die Konföderation des afrikanischen Fußballs (CAF) am 26. Mai im Fall von Kanga Guelor gegen den kongolesischen Fußballverband Fecofa und den gabunischen Fußballverband Fegafoot gefällt hat. „Die Disziplinarkommission ist nach Prüfung aller Elemente der Ansicht, dass die Behauptungen der Fecofa sowie die von ihr vorgelegten Elemente nicht als schlüssig und ausreichend angesehen wurden, um eine Identitätsfälschung seitens Fegafoot festzustellen; außerdem konnte die Disziplinarkommission keine Unregelmäßigkeit bezüglich der Spielberechtigung des fraglichen Spielers oder seiner Registrierung innerhalb der CAF feststellen“, schrieb der afrikanische Fußball-Dachverband.

Der Fall: die Anfechtung der gabunischen Staatsbürgerschaft Guelor Kanga. Die Fecofa hat vor kurzem eine Beschwerde bei der CAF eingereicht bezüglich eines Betrugs, der hinsichtlich der Identität dieses Spielers, der von der Fegafoot als Bürger von Gabun registriert wurde, inszeniert worden wäre.

Die Fecofa behauptete in ihrer Beschwerde, die wahre Identität des Spielers sei Kiaku Kiaku Kiangani Guelo, geboren am 8. Oktober 1985 in Kinshasa und kongolesischer Staatsbürger. Die Registrierung des Spielers bei Fegafoot als internationaler Spieler, der für den gabunischen Fußballverband spielt, sei betrügerisch, und seine Spielberechtigung müsse infrage gestellt werden.

Die DR Kongo beantragte daher den Ausschluss Gabuns von der Qualifikationsphase des Afrikanischen Nationen-Pokals, der 2022 in Kamerun ausgetragen wird, da der betreffende Spieler daran teilgenommen hatte. Gabun seinerseits argumentierte, dass der Spieler Guelor Kanga am 1. September 1990 in Oyem, Gabun, geboren wurde und somit die gabunische Staatsangehörigkeit besitzt.

Nach den Anhörungen vom 9. und 24. Mai sagte die CAF, dass das Verfahren gegen Gabun grundlos sei. „Jeder, der beabsichtigt, Berufung einzulegen, muss seine Absicht innerhalb von drei Tagen nach der Mitteilung der Entscheidung schriftlich bekannt geben“, heißt es in der Entscheidung des Präsidenten des Disziplinarausschusses der CAF, Raymond Hack. (Quelle: Le Nouveau Gabon)