IPG-Journal: Minus für Mali

IPG-Journal: Minus für MaliDas Ende der UN-Friedensmission hat schwere Folgen: für die Sicherheit in der Region – und für das deutsche Engagement vor Ort. Die Soldaten der Bundeswehr sollten im Rahmen der UN-Mission MINUSMA ursprünglich bis Mai 2024 in Mali bleiben. Nun ist schon Ende des Jahres Schluss mit der Stationierung.

Es kam überraschend. Als am 16. Juni der vierteljährliche Bericht zur Situation der Multinationalen integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) in New York vorgestellt wurde, erwartete man eigentlich nicht viel Neues. In der letzten Sitzung vor der jährlich anstehenden Mandatsverlängerung ergriff als Letzter der malische Außenminister Abdoulaye Diop das Wort. Sein Redebeitrag folgte zunächst den bereits bekannten Positionen der malischen Übergangsregierung: Unzufriedenheit mit der Mission, Kritik an Frankreich und Parameter für die Zusammenarbeit. Am Ende seines Redebeitrags kam der Schock: Mali verlange das Ende von MINUSMA und zwar sans delai – also sofort.

Expertinnen und Experten hatten erwartet, dass Mali die anstehenden Mandatsverhandlungen nutzen würde, sich neu zu positionieren. Die Forderung eines Abzugs kam jedoch für viele wie aus dem Nichts. Zwei Wochen später kam der UN-Sicherheitsrat zusammen, um über das Thema abzustimmen. Nach langen Verhandlungen einigte man sich darauf, das Mandat auslaufen zu lassen. Die Friedensmission soll nun bis Ende Dezember 2023 abgewickelt werden.

Der abrupte Abzug ist eine Herkulesaufgabe. Über 13 000 Blauhelme müssen das Land verlassen, zusammen mit 3 000 zivilen Mitarbeitern. Bis Ende September kann die Mission dabei noch einzelne Aufgaben aus ihrem vorherigen Mandat wahrnehmen, vor allem die Absicherung der unmittelbaren Umgebung ihrer Lager und die Begleitung von Transport-Kolonnen. Die letzten drei Monate sind lediglich für den Abzug vorgesehen. Nach 2024 wird nur noch ein Kernteam der UN vor Ort sein, um die letzten Materialien der Mission aus dem Land zu bringen, „Liquidierung“ im UN-Jargon.

Lesen Sie HIER den kompletten Beitrag des IPG-Journals. (Friedrich Ebert Stiftung)