Schönfärberei beim Klimaschutz kann haftungsrechtlich gefährlich werden. Klimakläger ziehen immer häufiger gegen internationale Energiekonzerne wie Shell, Total oder RWE vor Gericht. „Big Oil“ gerät damit erheblich unter Druck. Marc-Philippe Weller, Direktor am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg, erläutert Fragen zur gerichtlichen Zuständigkeit, zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten und Kausalitätsproblemen sowie zur Rolle der Gerichte im Kampf gegen den Klimawandel.
Zunehmend müssen sich Energiekonzerne im Streit mit Klimaschützern vor Gericht verantworten. In einem aufsehenerregenden Urteil hat ein niederländisches Gericht den Energiekonzern Shell verpflichtet, seinen CO2-Ausstoß zu reduzieren. Zehntausende Bewohner des Niger-Deltas haben den Shell-Konzern zudem in Großbritannien verklagt. In Deutschland ist vor dem Oberlandesgericht Hamm die Klage eines peruanischen Landwirts anhängig, der vom Energiekonzern RWE Entschädigung dafür verlangt, dass sein Haus in den Anden von einer Gletscherschmelze bedroht wird. Weitere Klimaprozesse gegen „Big Oil“ werden in zahlreichen anderen Ländern geführt.
Marc-Philippe Weller, Direktor am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg, ordnet Klimaverfahren gegen Unternehmen im Interview ein. Die Musterprozesse, so sein Fazit, hätten eine wichtige Sensibilisierungsfunktion – eine flächendeckende Lösung könne aber nur die Politik erreichen.
Lesen Sie das ganze Interview HIER im PDF. (Konrad Adenauer Stiftung)