
Der Konflikt um die Insel Mbanié sowie die beiden kleinen Nachbarinseln Cocotiers und Conga geriet lange in Vergessenheit – bis Anfang der 2000er-Jahre das Interesse am Golf von Guinea durch potenzielle Erdölvorkommen neu entfacht wurde. Nach Jahren der Vermittlung durch die Vereinten Nationen unterzeichneten Gabun und Äquatorialguinea, beide bedeutende Erdölproduzenten, im Jahr 2016 ein Abkommen, das es dem Internationalen Gerichtshof (IGH) schließlich ermöglichen sollte, den Territorialstreit beizulegen.
Am 19. Mai entschieden die Richter in Den Haag zugunsten von Äquatorialguinea. Damit endet ein jahrzehntelanger Streit mit Gabun um die Souveränität über eine Gruppe kleiner Inseln in potenziell ölreichen Gewässern des Golfs von Guinea.
In ihrem bindenden und unanfechtbaren Urteil stellten sich die IGH-Richter auf die Seite Malabos und erklärten, Äquatorialguineas Anspruch auf die Inseln stütze sich auf ein Abkommen aus dem Jahr 1900, das die kolonialen Besitzverhältnisse zwischen Frankreich und Spanien in Westafrika regelte. Das von Gabun angeführte Abkommen aus dem Jahr 1974 mit Malabo könne nicht als rechtsverbindlicher Vertrag gewertet werden. „Der einzige rechtsverbindliche Titel bezüglich der Souveränität über die Inseln ist der vom 12. Oktober 1968 datierte Titel des Königreichs Spanien, der von der Republik Äquatorialguinea übernommen wurde“, so das Gericht.
Diese Entscheidung verpflichtet Gabun dazu, seine Soldaten von der kleinen Insel Mbanié abzuziehen. Die Insel, weniger als einen Kilometer lang und nur rund 30 Hektar groß, liegt unweit der gabunischen Küste. Im Jahr 1972 hatte die gabunische Armee äquatorialguineische Soldaten von Mbanié vertrieben und seitdem eine eigene militärische Präsenz auf der unbewohnten Insel aufgebaut. (Quelle: afrimag)