Gabun: Gestürzter Präsident Ali Bongo in Paris im Rahmen seiner Klage gegen Libreville angehört

Gabun: Gestürzter Präsident Ali Bongo in Paris im Rahmen seiner Klage gegen Libreville angehört
Symbolbild, KI-generiert

Der ehemalige gabunische Präsident Ali Bongo Ondimba, seine Ehefrau Sylvia und ihr Sohn Noureddin wurden von der französischen Justiz im Rahmen ihrer im Mai 2024 eingereichten Klage wegen „Freiheitsberaubung, willkürlicher Inhaftierung, Folter und grausamer Behandlung“ gegen die Behörden in Libreville angehört. Alle drei wurden am Montag, dem 30. Juni, und Dienstag, dem 1. Juli, von zwei Ermittlungsrichterinnen der Abteilung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit am Pariser Strafgericht empfangen, berichtet RFI.

Vor den zuständigen Richterinnen schilderte der ehemalige Präsident, der als Zivilkläger auftrat, die Ausgrenzung, der er eigenen Angaben zufolge 21 Monate lang nach seinem Sturz durch das Militärkomitee für den Übergang und die Wiederherstellung der Institutionen (CTRI) am 30. August 2023 ausgesetzt war.

Angst und Sorge
Seine Anwälte betonten, dass ihr Mandant zwar juristisch gesehen nicht offiziell unter Hausarrest in seiner Residenz La Sablière stand, de facto jedoch seine Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt war. Ali Bongo schilderte außerdem seine große Sorge um seine Frau und seinen Sohn, die vom Tag des Putsches bis zur Evakuierung der Familie im Mai dieses Jahres – zunächst nach Angola und später nach London – in Gefangenschaft geblieben seien.

Sylvia und Noureddin Bongo, die ebenfalls vor den Richterinnen aussagten, berichteten von psychischer und physischer Gewalt während ihrer Inhaftierung. Laut ihrer Anwältin, Maître Clara Gérard-Rodriguez, sei das Ziel gewesen, sie zur Unterzeichnung von Dokumenten zu zwingen, um ihre Vermögenswerte und Besitztümer, wie etwa Eigentumstitel, zu beschlagnahmen.

Die gabunischen Behörden in Libreville hingegen weisen die Foltervorwürfe weiterhin zurück und betonen, dass ein Prozess in Gabun stattfinden werde – auch ohne die Anwesenheit des Beschuldigten.