CAN 2025 in Marokko: Haftstrafen für 18 senegalesische Fans bestätigt

CAN 2025 in Marokko: Haftstrafen für 18 senegalesische Fans bestätigt
Symbolbild

Weder strenger noch milder: In Marokko hat das Berufungsgericht von Rabat am Montagabend, dem 13. April 2026, die in erster Instanz verhängten Strafen gegen die 18 senegalesischen Fans bestätigt, die wegen der Ausschreitungen im Finale des Afrika-Cups (CAN) verfolgt wurden. Neun von ihnen wurden zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, sechs erhielten sechs Monate, und die letzten drei werden in wenigen Tagen in ihr Heimatland zurückkehren können. Da sie zu drei Monaten Haft verurteilt worden waren, haben sie ihre Strafe bald vollständig verbüßt, berichtet RFI.

Mit erhobener Faust begrüßt ein Mann im Publikum die senegalesischen Fans, die im für die Angeklagten reservierten Bereich Platz nehmen. Einige Worte auf Wolof werden durch die Trennwand gewechselt, die den Gerichtssaal durchzieht und die Inhaftierten verdeckt. Anschließend ruft das Gericht die Fans einzeln in den Zeugenstand, um ihre Identität zu überprüfen. Vor und nach jedem Aufruf ist das Klicken der Handschellen zu hören, die gelöst und wieder angelegt werden.

Eine Marathonverhandlung

Die Verteidiger, die Anwälte der Nebenklage sowie der Staatsanwalt kommen nacheinander zu Wort. Plädoyers und Anträge folgen Schlag auf Schlag in dieser Marathonverhandlung, die neun Stunden dauerte. Die Verteidigung macht Verfahrensfehler geltend und fordert, dass ein Vertreter der CAF im Verlauf des Prozesses angehört wird. Das Gericht beschließt schließlich, über diese Fragen erst im Urteil zu entscheiden.

Eine Stunde bis zum Urteil

Und dieses lässt auf sich warten. Die senegalesischen Angeklagten werden vom Gericht erneut einzeln angehört, um ihre Version der Ereignisse darzulegen. Alle bestreiten, an den Ausschreitungen beteiligt gewesen zu sein. Einige erklären, sie seien auf das Spielfeld des Moulay-Abdellah-Stadions gelaufen, um einer Massenpanik auf den Tribünen zu entkommen. Kurz nach 22 Uhr zieht sich das Berufungsgericht von Rabat (Nordwesten Marokkos) zur Beratung zurück. Eine Stunde später fällt das Urteil: Die Strafen bleiben dieselben wie in erster Instanz.