Kuriosum des Tages: „Gustav Nachtigal war kein Kolonialverbrecher, sondern besaß Empathie für die Afrikaner“

Kuriosum des Tages: „Gustav Nachtigal war kein Kolonialverbrecher, sondern besaß Empathie für die Afrikaner“Der Bundestag berät am Donnerstag, 19. Januar 2023, über die Kulturpolitik. Den Abgeordneten liegen zur Aussprache drei Vorlagen der AfD-Fraktion vor. Ein noch angekündigter Antrag mit dem Titel „Deutsche Identität verteidigen – Kulturpolitik grundsätzlich neu ausrichten“ soll erstmals beraten werden. In einem weiteren Antrag fordert die Fraktion die „Einrichtung einer unabhängigen beratenden Gustav-Nachtigal-Kommission für Kulturgut aus kolonialem Kontext“ . Ein dritter Antrag fordert den umgehenden Stopp der beabsichtigten Rückgabe der Benin-Bronzen an Nigeria . Beide Anträge sollen abgestimmt werden. Zum letzten Antrag hat der Ausschuss für Kultur und Medien bereits eine Beschlussempfehlung vorgelegt.

Zweiter Antrag der AfD
Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll eine unabhängige Beratende Kommission zum Umgang mit Rückgabeforderungen zu Kulturgütern aus kolonialen Kontexten eingerichtet werden. Das Gremium soll jedoch lediglich Empfehlungen aussprechen können, die keinerlei rechtlich bindende Wirkung haben, und an der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, orientieren, heißt es in dem entsprechenden Antrag .

Die Kommission soll sich aus zehn Personen des öffentlichen Lebens mit juristischer, museologischer, kultureller und historischer Expertise zusammensetzen. Ein wechselndes Kommissionsmitglied soll über eine spezielle Expertise über die politische, gesellschaftliche und menschenrechtliche Situation in dem Herkunftsland, von dem Rückgabeansprüche ausgehen, verfügen. Das Vorschlagsrecht für die Mitglieder soll bei den öffentlichen Museen liegen, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien soll in Absprache mit der Kulturministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden über ein Vetorecht bei der Benennung verfügen.

Gustav Nachtigal als Namensgeber der Kommission
Als Namensgeber für die Beratende Kommission schlägt die AfD Gustav Nachtigal vor, der von Reichskanzler Otto von Bismarck 1884 zum Reichskommissar für die deutschen Kolonien in Westafrika berufen worden war. Anders, „als heute viele von postkolonialen Theorien gefärbte Medienberichte glauben zu machen versuchen“, sei Nachtigal kein „Kolonialverbrecher“ gewesen. Vielmehr sei er ein Forscher gewesen, „der Empathie für die Afrikaner besaß, sich als Mittler der Kulturen begriff und viel für die wissenschaftliche Aufarbeitung der afrikanischen Kultur getan“ hat, heißt es im Antrag.

Nach Ansicht der AfD wird der vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron 2017 angestoßene Prozess zur Rückgabe von Kulturgut, „das in den ehemaligen Kolonien angeblich geraubt worden sei“ von „postkolonialistischen Narrativen begleitet, nach der die koloniale Geschichte einseitig eine Gewaltgeschichte der einstigen Kolonialstaaten ist“. Diese Narrative hätten auch in Deutschland ein Klima geschaffen, „in dem aufgrund moralischer Erwägungen vermeintlich geraubtes Kulturgut an seine Herkunftsländer übereignet werden soll“. Die Rückgabe der Benin-Bronzen an Nigeria stehe hierfür pars pro toto.

Dritter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion spricht sich gegen eine Restitution der sogenannten Benin-Bronzen aus den Museumsbeständen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz aus. In einem Antrag  fordert sie die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen mit Nigeria eine Rückgabe der Bronzen aus dem ehemaligen Königreich Benin auszuschließen. Stattdessen soll das geplante Abkommen mit Nigeria so ausgestaltet werden, dass die Bronzen im Rahmen zeitlich befristeter Ausstellungen als Leihobjekte in Nigeria gezeigt werden können, sobald dort Museen errichtet wurden, die internationalen Standards entsprechen.

Nach dem Willen der AfD solle auch in allen anderen Verhandlungen mit Staaten über die Rückgabe von Artefakten aus deutschen Museumsbeständen deutlich gemacht werden, dass deren Restitution von sehr gut begründeten Ausnahmefällen abgesehen keine verhandelbare Option sei. Den Herkunftsstaaten von Sammlungsgut aus kolonialem Kontext müsse verdeutlicht werden, dass „kein rechtlicher Anspruch auf Rückgabe besteht“. (Quelle Bundestag)