Lesetipp/ND: Gedenken an Oury Jalloh – Beweismittel manipulieren, Aufklärungswillige kaltstellen

Lesetipp/ND: Gedenken an Oury Jalloh - Beweismittel manipulieren, Aufklärungswillige kaltstellen

Die Justiz tat im Fall Jalloh alles, um einen mutmaßlich von Polizisten begangenen Mord nicht aufklären und ahnden zu müssen. Es war die Arbeit der Initiative im Gedenken an Oury Jalloh und wohl auch die einiger Journalistinnen, die Folker Bittmann, Leitender Oberstaatsanwalt in Dessau, zu der Überzeugung brachten, es müsse im Fall Oury Jalloh doch noch ein neues Verfahren geben. Und für kurze Zeit sah es so aus, als könne es Gerechtigkeit für die Familie des Mannes aus Sierra Leone geben, der in den Mittagsstunden des 7. Januar 2005 tot in Zelle 5 der Dessauer Polizeiwache in der Wolfgangstraße 25 aufgefunden worden war, bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.

Im April 2017 sprach sich Bittmann gegenüber dem Generalstaatsanwalt für neue Ermittlungen und die Einschaltung des Generalbundesanwalts aus. Dem war ein längerer Erkenntnisprozess vorangegangen, der ihn unter anderem dazu veranlasst hatte, ein Brandgutachten in Auftrag zu geben.

Zuvor hatte die Unterstützerinitiative im Oktober 2015 ein Gutachten von Rechtsmedizinern und Forensikern aus Großbritannien und Kanada vorgelegt, das sie selbst finanziert hatte. Es lieferte zahlreiche Belege, die die von den bislang mit dem Fall befassten Staatsanwälten verfochtene These widerlegten, der zufolge sich Jalloh, an Händen und Füßen auf einer feuerfesten Matratze fixiert, mit einem Feuerzeug selbst angezündet haben soll. Das Feuerzeug tauchte erst später bei den Asservaten auf und hatte keinerlei DNA-Spuren des zum Todeszeitpunkt erst 36 Jahre jungen Mannes.

Die Gutachter waren zu dem Schluss gekommen, dass eine Selbsttötung des Asylbewerbers faktisch auszuschließen ist. Der britische Rechtsmediziner Iain Peck sagte damals, eine Nachstellung der Todesszene mit »zwei Litern Benzin« komme dem »Brandergebnis« am nächsten. Insgesamt erscheine es ihm »wahrscheinlicher, dass eine dritte Person das Feuer entzündet hat«.

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