Die Bundesregierung einigte sich mit Kenia auf ein Rückführungsabkommen. Doch jetzt wirft das Innenministerium Kenia die Verbreitung falscher Nachrichten vor.
Berlin: (hib/AHE) Zu den Umständen der Aufgabe des Lufttransportstützpunktes in Niamey in Niger äußert sich die Bundesregierung in der Antwort (20/12569) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe BSW (20/12302). Demnach liege die Erhöhung der Reaktionsfähigkeit Deutschlands in Krisensituationen, zum Beispiel im Rahmen von militärischen Evakuierungsoperationen für deutsche Staatsangehörige, im Interesse der Bundesregierung. Aus diesem Grund habe sie den Weiterbetrieb des Lufttransportstützpunkts Niamey bei Vorliegen der erforderlichen Rahmenbedingungen erwogen.
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben gegenüber tunesischen Partnern wiederholt deutlich gemacht, dass bei der Zusammenarbeit im Migrationsbereich humanitäre Standards und die Menschenrechte von Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten zu beachten sind. Dazu habe sie auch auf die Rechte verwiesen, zu denen sich Tunesien in internationalen Abkommen verpflichtet habe.