Berlin: (hib/AHE) Zu den Umständen der Aufgabe des Lufttransportstützpunktes in Niamey in Niger äußert sich die Bundesregierung in der Antwort (20/12569) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe BSW (20/12302). Demnach liege die Erhöhung der Reaktionsfähigkeit Deutschlands in Krisensituationen, zum Beispiel im Rahmen von militärischen Evakuierungsoperationen für deutsche Staatsangehörige, im Interesse der Bundesregierung. Aus diesem Grund habe sie den Weiterbetrieb des Lufttransportstützpunkts Niamey bei Vorliegen der erforderlichen Rahmenbedingungen erwogen.
Für den Fortbetrieb des Stützpunkts sei der Rechtsstatus deutscher Soldatinnen und Soldaten von zentraler Bedeutung. Ein von Niger übermittelter Abkommensentwurf dafür „bildete allerdings keine geeignete Grundlage für Verhandlungen über ein Statusabkommen“, heißt es in der Antwort.
Die Bundesregierung habe zudem in Gesprächen mit der nigrischen Militärregierung in Übereinstimmung mit den offiziellen Positionen der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) und der Afrikanischen Union (AU) wiederholt ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die verfassungsgemäße Ordnung in Niger möglichst zügig wiederhergestellt und Präsident Bazoum freigelassen wird. Für eine vollumfängliche Zusammenarbeit in allen Bereichen der bilateralen Kooperation seien die politischen Rahmenbedingungen in Niger derzeit nicht gegeben. „Die Bundesregierung legt bis auf Weiteres den Schwerpunkt der Zusammenarbeit auf die Unterstützung der nigrischen Zivilbevölkerung, was Kontakte zur dortigen Regierung nicht ausschließt.“